HAUPTAUSSCHUSS 13.02.18
H 20/351/18 Auftrag zur Lieferung von sieben Buswartehäuschen
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe zur Lieferung und Montage von sieben Buswartehäuschen an die Firma Hohrenk Systemtechnik GmbH über den Auftragswert von 50.412,27 € durch den Bürgermeister wird zugestimmt.
H 20/350/18 Niederschlagung offener Gewerbesteuerforderungen
Der Hauptausschuss hat die Niederschlagung von offenen Gewerbesteuerforderungen in Höhe von 20.615 € beschlossen.
H 20/357/18 Stundung offener Gewerbesteuerforderungen
Der Hauptausschuss hat die Stundung von offenen Gewerbesteuerforderungen in Höhe von 50.961 € beschlossen.
Anlagen
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 27.02.2018
S 20/354/18 Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 29.873,10 € auf dem Produktkonto 11103.549428000, in Höhe von 206.272,11 € auf dem Produktkonto 11106.52410000 und in Höhe von 166.564,54 € auf dem Produktkonto 57302.57110000 im Haushaltsjahr 2015 beschlossen.
S 20/353/18 Interessenbekundungsverfahren zur freien Trägerschaft der neuen Kita am Standort Freiheitstraße/Fliederweg
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau beauftragt den Bürgermeister, ein Interessen-bekundungsverfahren zur freien Trägerschaft der neuen Kita Freiheitstraße/Fliederweg – Kita Am Hasenwäldchen – durchzuführen.
S 20/356/18 Richtlinie der Stadt Wildau zur Unterstützung der Arbeit der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Richtlinie der Stadt Wildau zur Unterstützung der Arbeit der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung.
S 20/352/18 Abberufung des Baumschutzbeauftragten Herrn Pfitzenreuter
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass Herr Michael Pfitzenreuter auf eigenen Antrag rückwirkend zum 01.12.2017 als Baumschutzbeauftragter der Stadt Wildau abberufen wird.
S 20/349/18 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Frau Dr. Sabine Meyer wird als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung mit sofortiger Wirkung abberufen.
2. Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Voigt wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung berufen.
S 20/361/18 Ablehnung des kommunalen Einvernehmens bezüglich eines Bauvorhabens im Hafengebiet
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Für das Bauvorhaben der Firma Klösters Baustoffwerke auf dem Baugrundstück ‚Zum Hafen an der wilden Aue‘, Flur 9, Flurstücke 103/4, 104, 178 und 374 wird die Bauverwaltung / Facility Management beauftragt, das Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, hier Stellungnahme der Kommune nach § 36 BauGB, gegenüber der Baugenehmigungsbehörde nicht zu erteilen, weil die Festsetzungen des Bebauungsplans, hier die textliche Festsetzung Nr. 15, nicht eingehalten wird.
S 20/362/18 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
3. Herr Martin Stock wird als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften mit sofortiger Wirkung abberufen.
4. Herr Felix Schäfer wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften berufen.
S 20/359/18 Beschluss über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Wildau bezüglich der Bestellung einer/-s Rechnungsprüferin/-s des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes Zeuthen
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau hat durch den gefassten Beschluss das Einvernehmen zur Bestellung der Leiterin zum 01.10.2018 für das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau hergestellt. Für die erforderliche Beschlussfassung der Gemeinde Zeuthen zur Bestellung einer Leiterin für das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt ist das Einvernehmen u.a. mit der Stadt Wildau Voraussetzung.
Auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfungsaufgaben gemäß §§ 101 – 104 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zwischen den Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und der Stadt Wildau vom 01.09.2011 ist das Rechnungsprüfungsamt mit einem/einer Leiter/in und mit einem/einer Prüfer/in zu besetzen. Beide sind von der Gemeindevertretung Zeuthen in Einvernehmen mit den Gemeindevertretungen der Gemeinden Eichwalde und Schulzendorf sowie der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau zu bestellen und abzuberufen.
S 20/360/18 Perspektive der Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Wildau mbH (ABS) ab dem Jahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass der Bürgermeister bzw. der Gesellschaftervertreter beauftragt wird, die entsprechenden Umsetzungsschritte vorzubereiten und abzuschließen, um die kommunale Gesellschaft “Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Wildau mbH (ABS)“ zeitnah aufzulösen.
Anlagen
- S 20-349-18.pdf
- S 20-352-18.pdf
- S 20-353-18.pdf
- S 20-354-18.pdf
- S 20-356-18.pdf
- S 20-361-18.pdf
- S 20-362-18.pdf
HAUPTAUSSCHUSS 24.04.2018
H 21/364/18 Vergabe der Planungsleistungen Lph 8, Bauüberwachung und Bauvermessung L401,0.BA, Nebenanlagen
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Planungsleistungen Lph 8, Bauüberwachung und Bauvermessung L401, 0.BA, Nebenanlagen an das Ing.-Büro Haßmann & Kaula aus Potsdam in Höhe von 31.832,77€ durch den Bürgermeister zuzustimmen.
H 21/367/18 Auftrag von Tiefbauleistungen für 8 Bushaltestellen im Stadtgebiet Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe von Tiefbauleistungen für 8 Bushaltestellen im Stadtgebiet Wildau an die Firma RAKW GmbH über einen Auftragswert von 45.638,85 € durch den Bürgermeister wird zugestimmt.
Anlagen
HAUPTAUSSCHUSS 08.05.2018
H 21/374/18 Beteiligung der Stadt Wildau am Offenen Ausschreibungsverfahren des Landkreises Dahme-Spreewald zur Belieferung mit Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 01.01.2021
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Stadt Wildau nimmt das Angebot des Landkreises Dahme-Spreewald verbindlich an, sich am Offenen Verfahren zur Ausschreibung der Erdgaslieferung für die kommunalen Liegenschaften für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 01.01.2021 (06:00 Uhr) zu beteiligen. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Landkreis Dahme-Spreewald die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Anlagen
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 08.05.2018
S 21/365/18 Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wildau (Erschließungsbeitragssatzung)“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wildau (Erschließungsbeitragssatzung)“ beschlossen.
S 21/366/18 Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Wildau (Straßenbaubeitragssatzung)“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Wildau (Straßenbaubeitragssatzung)“ beschlossen.
S 21/368/18 Bebauungsplan Freiheitstraße/Fliederweg – Abwägungs-/ Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiheitstraße/Fliederweg“ in der Fassung vom 17.10.2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiheitstraße/Fliederweg“ wird in der Fassung vom 20.04.2018 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2).
3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
S 21/369/18 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (Sondergebiet – Technische Hochschule) – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (Sondergebiet – Technische Hochschule) wird in der Fassung vom 29. November 2017 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2).
2. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren als Plan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
S 21/372/18 Städtebaulicher Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag für das Gebiet des Bebauungsplans “Röntgenstraße/Schertlingstraße
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des Städtebaulichen Vertrages, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrages (Anlage 1) mit der Apfelböck Ingenieurbüro GmbH und der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH als „Investoren“ sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als „Grundstücksgesellschaft“ zur Umsetzung der sich aus dem Bebauungsplan „Röntgenstraße/Schertlingstraße“ ergebenen Erschließungsmaßnahmen zu.
Hierzu gehören auch:
– die Umsetzung der Maßnahmen nach Naturschutzrecht,
– die Verpflichtung des Vorhabenträgers, sich an den Kosten für die Schaffung oder
Erweiterung sozialer Einrichtungen zu beteiligen,
– die Verpflichtung, einen privaten Kinderspielplatz im Vertragsgebiet herzustellen,
– die Herstellung der Erschließungsanlagen der Röntgen- und Schertlingstraße.
Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des § 11 BauGB den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag mit den Investoren abzuschließen und notariell beurkunden zu lassen.
S 21/370/18 Abberufung des Baumschutzbeauftragten Herrn Ganßauge
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Peter Ganßauge wird auf eigenen Antrag rückwirkend zum 01.04.2018 als Baumschutzbeauftragter der Stadt Wildau abberufen.
S 21/363/18 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorschlagsliste der Stadt Wildau für die Schöffenwahl 2018 über die Bewerber aufgestellt.
Anlagen
- S 21-365-18.pdf
- S 21-366-18.pdf
- S 21-368-18.pdf
- S 21-369-18.pdf
- S 21-372-18.pdf
- S 21-370-18.pdf
- S 21-363-18.pdf
HAUPTAUSSCHUSS 19.06.2018
H 22/375/18
Auftrag Tiefbauleistungen Gehwegreparaturen 1. BA Waldsiedlung
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe von Tiefbauleistungen Gehwegreparaturen 1. BA Waldsiedlung an die Firma B & K Verkehrs- und Wirtschaftswegebau GmbH aus Bersteland über einen Auftragswert von 184.076,36 € durch den Bürgermeister wird zugestimmt.
H 22/387/18
Auftragserteilung weiterer Planungsleistungen für das Projekt „Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer“
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
– Um das Projekt „Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer“ fort-
zusetzen, sind die dafür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen.
– Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte unverzüglich ein-
zuleiten.
– Die Verwaltung wird beauftragt, für die erforderlichen Planungsschritte der Leist-
ungsphasen – Lph 5 bis Lph 9 gem. § 39 HOAI – die Ausschreibung der Leistungen
durchzuführen mit der Maßgabe, zunächst nur die Lph 5 zu beauftragen.
Anlagen
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 03.07.2018
S 22/376/18
Jahresabschluss 2015 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.
Die Ergebnisrechnung 2015 weist zum 31.12.2015 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.678.340,46 EUR aus. Die Finanzrechnung 2015 weist zum 31.12.2015 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.752.801,45 EUR aus.
S 22/377/18
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 22/376/18 vorgelegt und beschlossen.
I 22/383/18
Bericht über die überörtliche Prüfung 2017 der Haushaltsjahre 2011-2015
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bericht über die überörtliche Prüfung 2017 der Haushaltsjahre 2011-2015 zur Kenntnis genommen.
S 22/379/18
Bebauungsplan „Schwermaschinenbau-Gelände“ 8. Änderung – Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Verfahren für die 8. Änderung zum Bebauungsplan „Schwermaschinenbau-Gelände“ wird eingestellt.
S 22/380/18
Bebauungsplan Straße des Friedens 8 – Standort Bauhof Wildau – Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Für das Gebiet, das umgrenzt wird im Westen durch die Wohnbebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern in der Straße des Friedens 6a und 6b , im Süden durch die Wohnbebauung in der Straße des Friedens 7, 9, 11, 12 a bis 12 i sowie 13 a bis 132 i, im Osten durch eine Waldfläche und im Norden durch eine gewerblich genutzte Liegenschaft auf dem ehemaligen PGH-Gelände wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Straße des Friedens 8 – Standort Bauhof Wildau“ aufgestellt.
2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.500 m2 und beinhaltet das Flurstück 558 vollständig und eine Teilfläche des Flurstücks 927 der Flur 11 der Stadt Wildau.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes (Umgriff) ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
3. Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Schritte für das Bebauungsplanverfahren zu veranlassen.
S 22/381/18
Bebauungsplan Röntgenstraße / Schertlingstraße – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ i. d. Fassung vom 08. Februar 2018, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 22/384/18
Satzung der Stadt Wildau zur Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Ortsteilen (Benennungssatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Satzung der Stadt Wildau zur Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Ortsteilen (Benennungssatzung) wird in der Fassung vom 22.05.2018 gebilligt.
2. Die Satzung der Stadt Wildau zur Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Ortsteilen (Benennungssatzung) ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 22/391/18
Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden, insbesondere der SPD und CDU/FDP, wird hiermit die Freigabe von 20.000 Euro für KW-TV aus den Mitteln Öffentlichkeitsarbeit der Stadt für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen beantragt.
S 22/392/18
Eintritt in den Städtebaulichen Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungs-
vertrag für das Gebiet des Bebauungsplans „Röntgenstraße/Schertlingstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu, dass die BPD Immobilienentwicklung GmbH in den Städtebaulichen Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag für das Gebiet des Bebauungsplans „Röntgenstraße/Schertlingstraße“ eintritt.
S 22/393/18
Verhandlungen und Abschluss von Pachtverträgen mit WCW
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Bürgermeister Dr. Uwe Malich hat ab sofort alle Verhandlungen mit dem WCW einzustellen und keine weiteren ungenehmigten Pachtverträge abzuschließen, da die Pachtverträge (Wertumfang) Angelegenheit der Stadtverordneten sind.
Anlagen
- S 22-376-18.pdf
- S 22-377-18.pdf
- I 22-383-18.pdf
- S 22-379-18.pdf
- S 22-380-18.pdf
- S 22-381-18.pdf
- S 22-384-18.pdf
- S 22-391-18.pdf
- S 22-392-18.pdf
- S 22-393-18.pdf
HAUPTAUSSCHUSS 25.09.2018
H 23/397/18
Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer – Vergabe der Planungsleistungen Lph 5
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Beauftragung der Planungsleistungen Lph 5 durch den allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters an das Ing.-büro Terra-Urbana in Höhe von 32.607,95€ zuzustimmen.
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 09.10.2018
S 23/394/18
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2019 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein:
03. März 2019, 29. September 2019, 03. November 2019, 01. und 15. Dezember 2019.
S 23/395/18
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass eines regionalen Ereignisses dürfen die Verkaufsstellen des A10 Center Wildau am 27.Oktober 2019 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein.
S 23/398/18
Verkauf des kommunalen Grundstücks Eichenring 26
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass das Grundstück an den im Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens zum jetzigen Stand (08/2018) Meistbietenden zum Preis von 167.500.- € verkauft werden soll.
S 23/400/18
Bebauungsplan „Goethebahn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
- Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Goethebahn“ wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
- Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB als Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
- Das Plangebiet hat eine Größe von 0,33 ha und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 140 und 141 der Flur 7 der Gemarkung Wildau (siehe Lageplan – Anlage 1). Es wird wie folgt umgrenzt: im Norden durch den Siedlungsbereich westlich der Goethebahn,
im Osten durch die Goethebahn und weiter landwirtschaftliche Nutzfläche,
im Süden durch landwirtschaftliche Nutzfläche und
im Westen durch die Siedlungsbebauung entlang der Neubauernstraße. - Die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange etc. sind über das laufende Planverfahren zu informieren. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung i.d.F. vom 16.07.2018 mit dem Bericht über die schalltechnische Untersuchung vom 10.06.2018 (gem. Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
S 23/402/18
Satzung der Stadt Wildau zur Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Ortsteilen (Benennungssatzung) – Abwägungs- und Satzungsbeschluss –
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zum Satzungsentwurf in der Fassung vom 22.05.2018 wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.
Die vorliegende Benennungssatzung in der Fassung vom 22.05.2018 wird beschlossen.
Der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
S 23/404/18
Beschluss über die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Wildau bezüglich der Bestellung einer Rechnungsprüferin des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes Zeuthen
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau hat durch den gefassten Beschluss das Einvernehmen zur Bestellung einer Rechnungsprüferin zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. 05.11.2018 für das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau hergestellt. Für die erforderliche Beschlussfassung der Gemeinde Zeuthen zur Bestellung einer Rechnungsprüferin für das gemeinsame Rechnungsprüfungsamt ist das Einvernehmen u.a. mit der Stadt Wildau Voraussetzung.
Auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfungsaufgaben gemäß §§ 101 – 104 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zwischen den Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und der Stadt Wildau vom 01.09.2011 ist das Rechnungsprüfungsamt mit einem/einer Leiter/in und mit einem/einer Prüfer/in zu besetzen. Beide sind von der Gemeindevertretung Zeuthen in Einvernehmen mit den Gemeindevertretungen der Gemeinden Eichwalde und Schulzendorf sowie der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau zu bestellen und abzuberufen.
S 23/405/18
Vergabe der Leistung zur Untersuchung und Bewertung der Stadtentwicklung und notwendiger Infrastruktur und überplanmäßige Ausgabe (ÜPL)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die von der Stadt Wildau ausgeschriebene Planungsleistung zur Untersuchung und Bewertung der Stadtentwicklung und notwendiger Infrastruktur wird an das Büro mayerwittig, Architekten und Stadtplaner, Cottbus zu dem gemäß im Angebot vom 30.07.2018 aufgerufenen Honorar in Höhe von brutto € 21.928,73 vergeben.
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Büro mayerwittig mit dieser Leistung zu beauftragen.
Zur Finanzierung wird der dafür notwendigen Überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) zugestimmt.
S 23/406/18
Kommunales Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) bezüglich einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Fontaneallee 31
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass das kommunale Einvernehmen der Stadt Wildau nach § 36 BauGB für das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Fontaneallee 31, gelegen in der Flur 2 der Stadt Wildau, Flurstücke 325 und 327, im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid gem. § 75 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) gegenüber der Baugenehmigungsbehörde erteilt wird.
S 23/407/18
Feststellung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit des Bürgermeisters
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Bürgermeister der Stadt Wildau, Herr Dr. Uwe Malich wird, aufgefordert, sich innerhalb von 4 Wochen nach dieser Aufforderung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit und zur Stellung einer Prognose, ob er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll dienstfähig wird, zu unterziehen.
- S 23-394-18.pdf
- S 23-395-18.pdf
- S 23-398-18.pdf
- S 23-400-18.pdf
- S 23-402-18.pdf
- S 23-404-18.pdf
- S 23-405-18.pdf
- S 23-406-18.pdf
- S 23-407-18.pdf
Hauptausschuss 27.11.2018
H 24/421/18
Vergabe Abrissarbeiten für das kommunale Grundstück an der Goethebahn 14 (südl. der Autobahn A10)
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Abbruchleistungen der Gebäude in der Goethebahn 14 in Höhe von brutto 56.108,50€ als Festpreis an die Firma „Plan B“ durch den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters zuzustimmen.
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 11.12.2018
S 24/408/18
2. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung hat die 2. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“ gemäß Anlage 1 beschlossen.
S 24/409/18
1.Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und ehrenamtlich Beauftragte
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die beiliegende 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und ehrenamtlich Beauftragte für die Stadt Wildau.
S 24/410/18
Veränderung der Öffnungszeit Weihnachten 2018 in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zeit vom 24. – 31.12.2018 bleiben die Kindertagesstätten „Am Markt“ und „Zwergenland“ geschlossen.
Während dieser Zeit ist die Kindertagesstätte „Wirbelwind“ von 06.00 Uhr – 19.30 Uhr geöffnet und übernimmt auch die notwendige Betreuung der angemeldeten Kinder aus den Kindertagesstätten „Am Markt“ und „Zwergenland“.
Die Einrichtung wird täglich nach Abholung des letzten Kindes geschlossen.
S 24/411/18
Änderung der Hauptsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die beiliegende 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wildau.
S 24/414/18
Kommunales Einvernehmen zu einem Wohnhausprojekt der Wohnungsgenossenschaft Wildau e.G. als Anbau an das Haus Wagnerstraße 1c
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Dem Antrag auf Anbau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten an das vorhandene Wohnhaus Wagnerstraße 1a – 1c sowie den Bau von 10 Stellplätzen durch die Wohnungsgenossenschaft Wildau e.G. wird gemäß der von der Unteren Bauaufsichtsbehörde an die Stadtverwaltung Wildau weitergereichten Bauantragsunterlagen vom 15.10.2018 befürwortet.
Die Verwaltung wird beauftragt, dazu das kommunale Einvernehmen im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen, eine entsprechende Stellungnahme zu formulieren und der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln.
S 24/415/18
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung der Grundschule und zur Errichtung einer 3-Feld-Sporthalle am bestehenden Standort der Grundschule – Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Für das Gebiet, das umgrenzt wird im Westen durch die Straßenfläche der Fichtestraße, im Süden durch die Straßenfläche der Käthe-Kollwitz-Straße, im Osten durch die Straßenfläche der Jahnstraße und im Norden durch die Straßenfläche der Geschwister-Scholl-Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ aufgestellt.
2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 16.667 m2 und beinhaltet das Flurstück 446 in der Flur 11 der Gemarkung Wildau.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes (Umgriff) ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
S 24/417/18
9. Änderung des B-Plans „Schwermaschinenbau-Gelände“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ in der Fassung vom 29. November 2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
2. Der Bebauungsplan zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ i. d. F. vom 30. August 2018 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 2) sowie der Begründung (siehe Anlage 3) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 24/418/18
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“
Änderungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Geltungsbereich für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ wird dahingehend geändert, dass dieser nur noch die festgesetzten Baugebiete WA-16, WA-17 und WA-21 sowie Teilflächen der angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen umfasst.
2. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung umfasst somit die Flurstücke 615 (tlw.), 617*, 637* (tlw.), 638, 639*, 641 (tlw.), 836 und 838 der Flur 3 der Gemarkung Wildau mit einer Fläche von insgesamt ca. 2 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
* Die Flurstücke 617, 637 und 639 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau sind im Laufe des Änderungsverfahrens neu geordnet worden. Die Flurstücke 617 und 639 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau sind im September 2015 zum neuen Flurstück 1171 vereint worden. Das Flurstück 637 der Flur 3 in der Gemarkung Wildau ist im Oktober 2017 im neuen Flurstück 1187 aufgegangen.
3. Der Entwurf wird in der Fassung vom 18. Oktober 2018 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3).
4. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
5. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
S 24/419/18
Festlegung der Anzahl und der Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2019 bildet die Stadt Wildau einen Wahlkreis.
S 24/420/18
Berufung der Wahlleiterin und der Stellvertreterin
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wird als Wahlleiterin der Stadt Wildau Frau Simone Hein und als Stellvertreterin Frau Heike Jordan berufen.
S 24/422/18
Bebauungsplan „Freiheitstraße/Fliederweg“ Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Freiheitstraße/Fliederweg“
in der Fassung vom 20. April 2018 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
S 24/423/18
Bebauungsplan „Freiheitstraße/Fliederweg“ Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Freiheitstraße/Fliederweg“ i. d. Fassung vom 15. November 2018, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Freiheitstraße/ Fliederweg“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 24/424/18
Versetzung des Bürgermeisters in den Ruhestand
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Dr. Uwe Malich wird auf eigenen Antrag mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in den Ruhestand versetzt.
S 24/425/18
Termin der Bürgermeisterwahl 2019 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen die Kommunalaufsicht zu bitten:
Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Wildau findet am Sonntag,
dem 5. Mai 2019 in der gesetzlich vorgeschrieben Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Eine eventuell notwendige Stichwahl ist gemeinsam mit den Wahlen zum Europaparlament, den Wahlen zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald und den landesweiten Kommunalwahlen am Sonntag, dem 26. Mai 2019 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchzuführen.
S 24/426/18
Abstimmungsverhalten der Stadt Wildau in der Verbandsversammlung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) Donnerstag, den 13. Dezember 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Vertreter der Stadt Wildau wird angewiesen bei folgenden Tagesordnungspunkten der MAWV-Verbandsversammlung entsprechend der städtischen Stimmenanzahl mit Nein zu votieren.
TOP 6
· Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderungssatzung der
Wasserversorgungsgebührensatzung (DS 03/16/18)
TOP 7
· Beratung und Beschlussfassung zur 7. Änderungssatzung der
Schmutzwassergebührensatzung (OS 03/17 /18)
TOP 8
· Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2019 (OS 03/18/18)
S 24/427/18
Straßenausbaubeiträge
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau fordert die Landesregierung Brandenburg auf, das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg dahingehend zu ändern, dass die Beitragspflicht im kommunalen Straßenausbau abgeschafft wird.
Die Sicherstellung des kommunalen Straßenausbaus auf hohem Niveau ist von wesentlicher Bedeutung für eine zukunftsfeste Straßeninfrastruktur in der gesamten Fläche des Landes und benötigt daher auch weiterhin erhebliche Investitionen. Die bisher von den Anwohnern erhobenen Beiträge sollen daher durch einen angemessenen und dem Konnexitätsprinzip folgenden finanziellen Ausgleich des Landes an die Brandenburger Kommunen ersetzt werden.