Die Lärmaktionsplanung mit dem daraus erwachsenden Lärmaktionsplan (LAP) beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002), die 2005 mit der Erweiterung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) um einen sechsten Teil („Lärmminderungsplanung“ und die Paragraphen 47a bis 47f) in deutsches Recht übernommen wurde (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005, 29.Juni 2005).
Die Lärmaktionsplanung mit dem daraus erwachsenden Lärmaktionsplan (LAP) beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002), die 2005 mit der Erweiterung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) um einen sechsten Teil („Lärmminderungsplanung“ und die Paragraphen 47a bis 47f) in deutsches Recht übernommen wurde (Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005, 29.Juni 2005).
Der LAP Wildau wurde am 27.09.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die darin aufgeführten Maßnahmen, die gemäß der gesetzlichen Vorgabe allerdings “nur“ Empfehlungen darstellen, bilden eine Arbeitsgrundlage z.B. bei zukünftigen Straßenplanungen und finden Beachtung in der Bauleitplanung. Der LAP ist im Zyklus von ca. fünf Jahren zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die mit den Aufgaben zur Lärmaktionsplanung betraute Mitarbeiterin in der Stadtverwaltung ist Frau Langer (Tel.-Nr.: 03375 5054-22 bzw. m.langer@wildau.de).
Fortschreibung zur Stufe IV – 2023/2024
Für die Stadt Wildau wurde der LAP nach EG-Umgebungslärmrichtlinie fortgeschrieben.
Die aktuell geltende Stufe IV betrachtet Straßen-, Schienen- und Luftverkehrslärm, Gewerbelärm ist gemäß gesetzlicher Vorgabe nicht einbezogen. Die Lärmkartierung – als Bestandteil des LAP – zum Straßenverkehr erfolgte für die Stadt Wildau durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU). Kartierungspflichtig sind im Rahmen der Stufe IV Bundesautobahnen sowie Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (KFZ) pro Jahr bzw. mehr als 8.000 KFZ pro Tag. Die Lärmkartierung der Bahn erfolgte für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr durch das Eisenbahnbundesamt. Eine Lärmkartierung zum Flughafen Berlin-Brandenburg BER wurde durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) erstellt.
Die nächste Fortschreibung zur Stufe V erfolgt 2029/2030.
Noch mehr Informationen erhalten Sie in nachfolgendem PDF-Dokument: