In der Stadt Wildau ist auch im Jahr 2025 beabsichtigt, aus besonderen bzw. regionalen Anlässen die Verkaufsstellen an drei Sonntagen zu öffnen. Diese Tage und Öffnungszeiten werden mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt. – Wildau

In der Stadt Wildau ist auch im Jahr 2025 beabsichtigt, aus besonderen bzw. regionalen Anlässen die Verkaufsstellen an drei Sonntagen zu öffnen. Diese Tage und Öffnungszeiten werden mittels ordnungsbehördlicher Verordnungen durch die örtliche Ordnungsbehörde festgesetzt.

Auf der Stadtverordnetenversammlung am 26.11.2024 sind die ordnungsbehördlichen Verordnungen Gegenstand der Tagesordnung. Vor dem Erlass der entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs.1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) der Einzelhandelsverband, die zuständige Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaften sowie die Kirchen anzuhören und die Ergebnisse der Anhörungen auf der Homepage der Stadt Wildau zu veröffentlichen.
Die o.g., anzuhörenden Beteiligten haben zu den in 2025 geplanten Sonntagsöffnungen ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Eine Stellungnahme der katholischen Kirche Berlin-Brandenburg ist bisher nicht eingegangen.
Den Anlagen können Sie die einzelnen Stellungnahmen entnehmen.