Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen sowie alle vorläufigen Ausweisdokumente. Biometrische Fotos dürfen dann nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen.
Laut der neuen Passbild-Regelung müssen die digitalen Passfotos von zertifizierten Fotografen oder spezialisierten Dienstleistern wie z.B. Drogeriemärkten (DM) stammen. Alternativ kann die Aufnahme direkt in der jeweiligen Behörde selbst erfolgen. Ziel dieser Umstellung ist es, Manipulationen an Bildern zu verhindern und den Prozess zu standardisieren.
1. Fototerminal in der Behörde
Die Geräte wurden durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Das Foto wird von den Mitarbeitenden im Einwohnermeldeamt am Fototerminal erstellt.
Gebühren für die Lichtbilderfassung in der Behörde
Wer sein Passfoto direkt im Einwohnermeldeamt anfertigen lässt, muss eine zusätzliche Gebühr entrichten. Die Gebühr für die digitale Lichtbilderfassung beträgt sechs Euro.
2. Zertifizierte Fotografen und Drogeriemärkte als Alternative
Neben der Aufnahme vor Ort gibt es die Möglichkeit digitale Passfotos bei zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten erstellen zu lassen. Die Passfotos werden dann über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermittelt. Diese Bilder bleiben bis zu sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Preise für die digitalen Passfotos legt das Fotostudio bzw. der Dienstleister selber fest.
Hier finden Sie Fotografen, die am e-Passfotoverfahren teilnehmen.
Zu beachten ist, dass ab Mai 2025 keine mitgebrachten Lichtbilder mehr akzeptiert werden dürfen.