Hier finden Sie Bekanntmachungen über öffentliche Auslegungen der Stadt Wildau.
Öffentliche Auslegung zur 13. Änderung Bebauungsplan „Schwermaschinenbau-Gelände“ (Kita Zwergenland)
Der Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ in der Fassung vom 25. November 2024, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2024 bis zum 17.01.2025 ausgelegt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 Baugesetzbuch liegen die Planunterlagen während der Beteiligungsfrist zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auch in den Räumen der Bauverwaltung der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau während der regulären Öffnungszeiten öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jeder Person die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen per E-Mail an m.langer@wildau.de oder schriftlich per Brief an die Bauverwaltung der
Stadt Wildau,
Karl-Marx-Straße 36,
15745 Wildau
einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Für Rückfragen steht die Bauverwaltung der Stadt Wildau, Karl-Marx-Straße 36, 15745 Wildau, Frau Langer, Tel.: +49 (3375) 5054-22, sowie per E-Mail: m.langer@wildau.de zur Verfügung.
Dokumente zum Download:
Planzeichnung
Begründung
Bekanntmachung des Verlustes der Rechtsstellung eines Stadtverordneten
Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Amtsblätter des Landkreises Dahme-Spreewald:
https://www.dahme-spreewald.info/de/aktuelles/amtsblaetter
Amtsblatt des Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV)
Unter folgenden Link finden Sie die aktuellen Amtsblätter des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes:
https://www.mawv.de/#panel-96-5
Aktuelles Amtsblatt Nr. 17 vom 09.12.2024
Landtagswahl 22. September 2024
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gemäß § 16 Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) gibt die Wahlbehörde Nachfolgendes bekannt:
Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Volkshaus
Ab dem 2. September ist das Briefwahllokal im Volkshaus zu den nachfolgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Wildau am 9. Juni 2024
Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 73 Abs. 8 der
Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gibt die Wahlleiterin das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.
Waldfriedhof Wildau: Durchführung der jährlichen Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen
Die Stadt Wildau gibt bekannt, dass ab dem 29. Juli 2024 die jährliche Durchführung der Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen auf dem Waldfriedhof Wildau vorgenommen wird.
Öffentliche Bekanntmachung gegen Auskünfte aus dem Melderegister
Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Auskünfte aus dem Melderegister und zu weiteren Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz