Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung 2017 – Wildau

Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung 2017

Hauptausschuss 21.02.2017

H 14/260/17 Vergabe der Bauleistungen zum grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Bauleistungen zum grundhaften Ausbau der bisherigen Baustraße zum Klubhaus an der Dahme in Höhe von 102.765,34€ an die Fa. B&K Verkehrs- und Wirtschaftswegebau GmbH aus Bersteland durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 14/262/17 Anschaffung eines Dienstfahrzeuges

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dem Kämmerer der Stadt Wildau ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist er berechtigt, dieses Dienstfahrzeug auch für Privatfahrten zu nutzen.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils erfolgt nach der 1%-Pauschal-Regelung. Aufgrund der besonderen Terminsituation in seinen Funktionen als Kämmerer, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, Gesellschaftervertreter bzw. Aufsichtsratsmitglied ist es sinnvoll und notwendig, dem Kämmerer ein Dienstwagen mit der Möglichkeit zur Privatnutzung zur Verfügung zu stellen.

Anlagen

Stadtverordnetenversammlung 07.03.2017

S 14/248/17 Benennung einer Privatstraße im Gewerbepark Wildau-Hoherlehme als “Parkstraße“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Privatstraße im Gewerbepark Wildau Hoherlehme, die parallel zum Gelände von MAN verläuft,  entsprechend dem Antrag der Eigentümer dieser Straße  als “Parkstraße“ benannt wird und dass der Bürgermeister beauftragt wird, die dafür notwendigen formalen Schritte einzuleiten.

S 14/249/17 Mitgliedschaft der Stadt Wildau in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Dialogforum Airport Berlin-Brandenburg“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Stadt Wildau Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Dialogforum Airport Berlin-Brandenburg“ wird und dass der Bürgermeister beauftragt wird, die dafür notwendigen formalen Schritte einzuleiten.

S 14/250/17 Bebauungsplan Röntgenstraße /Schertlingstraße – Abwägungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Röntgenstraße / Schertlingstraße“  in der Fassung vom 03. Mai 2016 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

S 14/254/17 Verkauf Westkorso 36, hier Zustimmung zur Grundschuldbestellung bis Höhe des Kaufpreises

Die Stadtverordnetenversammlung  stimmt der Bestellung einer Grundschuld maximal bis zur Summe des Kaufpreises für das Grundstück Westkorso 36 (Flurstück 56, Flur 1) zu.

S 14/256/17 Gewerbepark Wildau – Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines “Autoparks“ auf den Flurstücken 74 und 100 der Flur 6 – Erteilung des kommunalen Einvernehmens

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der Empfehlung der Verwaltung nicht folgt, für dieses Vorhaben das Einvernehmen der Kommune nicht erteilen zu können. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Einvernehmen zu erteilen.

S 14/257/17 Gewerbepark Wildau – Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines “Autoparks“ auf dem Flurstück 138 der Flur 6 – Erteilung des kommunalen Einvernehmens

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der Empfehlung der Verwaltung nicht folgt, für dieses Vorhaben das Einvernehmen der Kommune nicht erteilen zu können. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Einvernehmen zu erteilen.

S 14/259/17 Beschluss zur Befürwortung der Ansiedlung von Wasserbüffeln in den Dahmewiesen als eine Initialmaßnahme zur Umsetzung des PEP

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die saisonale Ansiedlung von Wasserbüffeln auf geeigneten Flächen in den Dahmewiesen wird als Maßnahme des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

S 14/261/17 Grundstück Flur 9 Flurstück 146 – Richard-Sorge-Straße 66 Außerplanmäßige Ausgabe für die Auskehr des einstigen Verkaufserlöses an Jewish Claims Conference JCC

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Außerplanmäßige Ausgabe für die Auskehr des einstigen Verkaufserlöses, den die damalige Gemeinde Wildau für das Flurstück 146 der Flur 9 erzielte, an die Jewish Claims Conference (JCC) beschlossen.

S 14/252/17 Zustimmung zur Aufnahme der Gemeinde Bestensee in den Onleihe-Verbund des Landkreises Dahme Spreewald

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufnahme der Gemeinde Bestensee in den Onleihe-Verbund des Landkreises Dahme-Spreewald zu.

S 14/263/17 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Herr Djan Henow wird als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung mit sofortiger Wirkung abberufen.
  2. Frau Dr. Sabine Meyer wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung berufen.

S 14/264/17 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern im Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Herr Axel Corte wird als sachkundiger Einwohner aus dem Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen.
  2. Herr Steffen Ziervogel wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss berufen.

Anlagen

Hauptausschuss 25.04.2017

H 15/268/17 Übernahme einer Bürgschaft für die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH im Rahmen der Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft im Wohnverbund zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Der Hauptausschuss hat beschlossen:

  1. Die Erhöhung der Übernahme einer Ausfallbürgschaft um 1.000.000 € auf 3.200.000 €.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diese Bürgschaft die notwendige Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen.
  3. Der Bürgermeister und der stellvertretende Bürgermeister werden beauftragt, nach Vorliegen der kommunalaufsichtlichen Genehmigung die entsprechende Bürgschaftserklärung zu unterschreiben.

Die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt ein Darlehen in Höhe von 3.200.000 € für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft/eines Wohnheimes zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden aufzunehmen.

H 15/280/17 Vergabe der Lieferung eines Feuerwehr-Tanklöschfahrzeuges 4000 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Wildau

Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines Feuerwehr–Tanklöschfahrzeuges 4000 für die Freiwillige Feuerwehr Wildau in Höhe von 337.019,90 € an das Unternehmen Rosenbauer Deutschland GmbH durch den Bürgermeister wird zugestimmt.

H 15/281/17 Vergabe der Lieferung eines Kommunalen Geräteträgers als Kehrsaugmaschine mit Zusatz-ausstattung

Der Hauptausschuss hat der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung eines kommunalen Geräteträgers als Kehrsaugmaschine mit Zusatzausrüstung für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 136.850,00 € an das Unternehmen Braun & Noack Kommunaltechnik GmbH durch den Bürgermeister zugestimmt.

H 15/285/17 Vergabe Gehwegausbau Breite Straße

Der Hauptausschuss hat der Vergabe des Gehwegausbaus Breite Straße an die Firma WS Direktbau GmbH, Bahnhofstraße 1 (Schwartzkopffstraße), 15745 Wildau, über den Auftragswert von 73.320,93 € durch den Bürgermeister zugestimmt.

Anlagen

Stadtverordnetenversammlung 09.05.2017

S 15/265/17 Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 1.Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau beschlossen.

S 15/266/17 Außerplanmäßige Ausgabe: Rückerstattung Verpflegungskosten

Die Stadtverordnetenversammlung hat die außerplanmäßige Ausgabe (APL) in Höhe von 220.000 € für die Zuführung zur Rückstellung „Rückzahlung Verpflegungskosten“ im Haushaltsjahr 2015 und für die entsprechende Auszahlung in 2017 beschlossen.
Seit April 2015 sind in der Verwaltung der Stadt Wildau Anträge auf Rückforderung von gezahltem Essengeld eingegangen. Mit diesen Anträgen wurden Rückforderungen seit 2012 begehrt. Die Anträge wurden in verschiedenen Varianten an die Stadt gestellt. Nach Antrag und Prüfung durch die Stadt kann mit diesem Beschluss auch weiterhin die Rückzahlung von zu viel gezahltem Essengeld erfolgen.

I 15/267/17 Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2015

Die Informationsvorlage „Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2015“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, ist auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 6 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 5.200 EUR bis 21.800 EUR (Gesamt: 67.100 EUR). Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,3 %.

S 15/269/17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“

S 15/269/17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans R II-04-01 „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“) – Durchführungsvertrag zur Umsetzung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des Durchführungsvertrages (Anlage 1) mit dem Vorhabenträger, die Bauwert Wildau Rosenanger GmbH, zur Umsetzung der sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergebenen Erschließungsmaßnahmen zu.
Hierzu gehören auch

  • die Umsetzung der Maßnahmen nach Naturschutzrecht,
  • die Verpflichtung des Vorhabenträgers, sich an den Kosten für  die Schaffung oder Erweiterung sozialer Einrichtungen zu beteiligen,
  • die Verpflichtung, einen privaten Kinderspielplatz auf einer Fläche von ca. 1177  Quadratmetern im Vertragsgebiet herzustellen,
  • die Herstellung einer oberirdischen Stellplatzanlage mit 47 öffentlichen Stellplätzen auf Flächen, die im Eigentum der Stadt sind.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Durchführungsvertrag zur Umsetzung der vg. Erschließungsmaßnahmen mit dem Vorhabenträger, die Bauwert Wildau Rosenanger GmbH, abzuschließen.

S 15/270/17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“) Ergänzender Abwägungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Rosenbogen“ (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) R II-04-01 “Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“) i. d. F. vom 15.11.2016 im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Das Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

S 15/271/17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ (4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Röthegrund II – Gartenstadt Wildau“) Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Rosenbogen“, bestehend aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2) in der Fassung vom 01. März 2017 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) wird gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Rosenbogen“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 15/272/17 Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ Abwägungs- und Satzungsbeschluss

S 15/272/17 Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschluss über die Auswertung und die Behandlung der Hinweise und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ in der Fassung vom 21. Oktober 2016 und Satzungsbeschluss.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Die zum Entwurf der Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ in der Fassung vom 21. Oktober 2016 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Die Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ i. d. Fassung vom 14. März 2017, bestehend aus dem Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereiches und der Begründung (siehe Anlage 2) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Änderung des Textbebauungsplans „Waldsiedlung Südost“ ortsüblich bekannt zu machen.

S 15/273/17 11. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (ZFZ – Zentrum für Zukunftstechnologien) – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ wird in der Fassung vom 10. März 2017 gebilligt. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2).
  2. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren als Plan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
  3. Die Entwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

S 15/274/17 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Zentrum Oberes Wildau“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB – Vertiefung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses S 10/195/16 vom 03.05.2016

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass

  1. der räumliche Geltungsbereich zum aktuellen Stand eine Fläche von ca. 0,9 ha umfasst und das Flurstück 90/5 und jeweils Teilflächen der Flurstücke 445 und 454 der Flur 11 der Gemarkung Wildau beinhaltet und dass – wenn städtebauliche Gründe dies erfordern – eine Erweiterung des Geltungsbereichs vorzunehmen ist,
  2. die Beschlüsse S 02/48/14 vom 14.10.2014 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zentrum Oberes Wildau“ und S 10/195/16 vom 03.05.2016 zur Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses weiter vertiefend ergänzt und präzisiert werden, so dass die von der Stadt Wildau verfolgten Planungsziele nun wie folgt formuliert sind:
  • Art der baulichen Nutzung:
    Wohnen; kleinteiliges wohn- bzw. mischgebietsverträgliches Gewerbe und nicht großflächiger Einzelhandel – Einzelhandelsbetriebe als Nachbarschaftsläden bis max. 400 m² Verkaufsfläche; Ausschluss von Vergnügungsstätten; mind. 75 % der überbauten Erdgeschossflächen sind für gewerbliche Nutzungen und für Einzelhandelseinrichtungen festzusetzen.
    Festsetzung als Mischgebiet (MI), ggf. als urbanes Gebiet.
  • Maß der baulichen Nutzung:
    GRZ 0,6 als Obergrenzen;
    drei Vollgeschosse als Mindestmaß, fünf Vollgeschosse als Höchstmaß
  • Erschließung, Stellplätze und Freiflächen:
    Alle gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Wildau vorgeschriebenen Stellplätze sind in einer Tiefgarage nachzuweisen;
    wegen des erhöhten gewerblichen Anteils ist der für Gewerbeflächen vorgeschriebene Schlüssel der Stellplatzsatzung um 50 % zu erhöhen.
    Innerhalb der Bebauungsstruktur sind zum Aufenthalt geeignete und durch Bepflanzung gestaltete öffentliche Räume zur Schaffung von Grün- sowie von fußläufigen Wegeverbindungen zwischen der Straße der AWG, der Fichtestraße, der Freiheitstraße und ggf. der Geschwister-Scholl-Straße vorzusehen.
  • Gestaltungs- und Qualitätsanforderungen
    Max. 50 % der Fassadenflächen dürfen transparent (Fenster) ausgeführt werden.
    Mind. 20 % der Fassadenflächen sind zur Wahrung der Ortstypik und als identitätsstiftendes Element in rotem Sichtklinkermauerwerk zu gestalten.
    Für 10 % der Fassadenflächen sind Begrünungsmöglichkeiten und 50 % der Dachflächen sind als Gründächer auszubilden. 
  • Mindestquote an Flächen für preisgebundene Mietwohnungen
    Es sind gemäß § 9 Abs. 1 Pkt. 7 BauGB ein Mindestanteil von 20 % an Flächen festzusetzen, auf denen ganz oder nur teilweise Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten.

       und dass

  1. der Bürgermeister beauftragt wird, die vertiefende Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.

S 15/276/17 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Freiheitstraße / Fliederweg – Standort Kita am Hasenwäldchen

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass

  1. für das Gebiet, das umgrenzt wird im Westen durch das Areal eines Pferdehofs, im Süden durch die Freiheitstraße, im Osten durch den Fliederweg und nach Norden durch das ‘Hasenwäldchen‘ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Freiheitstraße/Fliederweg – Standort Kita ‘Am Hasenwäldchen‘“ aufgestellt wird,
  2. der räumliche Geltungsbereich eine Teilfläche von ca. 1,8 ha des Flurstücks 958 der Flur 3 der Stadt Wildau umfasst und dass
  3. der Bürgermeister beauftragt wird, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Schritte für das Bebauungsplanverfahren zu veranlassen.

S 15/278/17 Festlegung der Standorte der amtlichen und nichtamtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Standorte der amtlichen und nichtamtlichen Bekanntmachungskästen der Stadt Wildau beschlossen:
Standorte der amtlichen Bekanntmachungskästen:

  • Volkshaus Wildau (K.-Marx-Str. 36),
  • Gesundheitszentrum (Freiheitstraße 98),
  • Bahnhofsplatz 4,
  • Bergstraße / Ecke Jahnstraße,
  • Freiheitsstraße (vor REWE),
  • Birkenallee (Höhe Abfahrt Puschkinallee)

Standorte der nichtamtlichen Bekanntmachungskästen:

  • Bahnhofsplatz (doppelseitiger Kasten),
  • Volkshaus Wildau  (1xStadtplan, 1xVeranstaltungen),
  • A10-Center (Hauptzufahrt Tankstelle: Stadtplan),
  • Seniorentreff (K.-Marx-Str.),
  • Wildorado, Freiheitstraße (vor REWE)

S 15/279/17 Antrag auf Mitgliedschaft im Kneipp-Verein Berlin e.V. im Rahmen der Antragstellung der Kita „Zwergenland“ zur Zertifizierung als Kneipp-Kita

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, im Rahmen der Antragstellung der Kita „Zwergenland“ zur Zertifizierung als Kneipp-Kita Mitglied im Kneipp-Verein Berlin e.V. zu werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beitrittserklärung als Träger der Kita „Zwergenland“ beim Kneipp-Verein Berlin e.V. einzureichen.

S 15/286/17 Umgehende Erweiterung der Erholungs- und Freiflächen (Schulhof) der Grundschule Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU/FDP der Stadtverordnetenversammlung Wildau beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung Wildau bittet die Stadtverwaltung Wildau als Schulträger zu gewährleisten, dass umgehend alle organisatorischen und eventuellen baulichen Maßnahmen ergriffen werden um das für Schulhofzwecke genutzte Gelände der Grundschule den Schülerzahlen entsprechend zu erweitern.
Die erste Priorität sollte hierbei genügend Freiraum während der 1. und 2. Hofpause sein.

S 15/287/17 Abberufung und Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Infrastrukturausschuss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Herr Frank Homuth wird als sachkundiger Einwohner aus dem Infrastrukturausschuss mit sofortiger Wirkung abberufen.
  2. Herr Thomas Beitke wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Infrastrukturausschuss berufen.

Anlagen

HAUPTAUSSCHUSS 22.06.2017

H 16/288/17 Beschluss zur Umschuldung eines Kredites

Der Hauptausschuss hat die Umschuldung des bisher in Anspruch genommenen Investitionskredites der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) aus dem Jahr 2007 beschlossen.
Der Hauptausschuss hat mit Beschluss H 32/435/07 am 21.08.2007 ein Darlehen über 450.000 € bei der ILB zur Finanzierung des Erweiterungsbaus der Sport- und Schwimmhalle gewährt.
Die Zinsbindung endet am 15.08.2017. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Restkredit 300.285,99 €. Die Umschuldung erfolgt dann zeitnah.

H 16/298/17 Grundhafter Ausbau des Westkorso: Vergabe der Planungsleistungen Lph 3 und 4 bzgl. Straßen- und Kanalbau

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Planungsleistungen Lph 3 und 4 zum grundhaften Ausbau des Westkorso in Höhe von 39.538,52€ an das Ing.-Büro BEV aus Königs Wusterhausen durch den Bürgermeister zuzustimmen.

Anlagen

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 04.07.2017

S 16/300/17 Überplanmäßige Ausgabe: Zuschuss der Stadt Wildau an SG Phönix Wildau 95 e.V. für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) in Höhe von max. 150.000 € auf dem Konto 42401/ 09610300/ 78530000 – Kunstrasenspielfeld im Haushaltsjahr 2017 beschlossen.

S 16/289/17 Änderung des Erbbaurechtsvertrages mit der Wernecke Facility GmbH Co.KG

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Bürgermeister wird beauftragt den Erbbaurechtsvertrag mit der Wernecke
Facility GmbH & Co. KG anzupassen. Das Erbbaurecht erstreckt sich nunmehr über die Flurstücke
487, 738 und 741 der Flur 10. Der Erbbauzins wird rückwirkend zum 1.1.16  angepasst. Die
bisherige Wertsicherungsklausel ist zu ersetzen durch folgende Regelung: „Der Erbbauzins erhöht
oder verringert sich alle drei Jahre entsprechend dem heutigen Verbraucherpreisindex zum 31.12.
des jeweils dritten Jahres.“

S 16/290/17 1.Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahre 2017

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2017 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein:
05.März 2017, 01.Oktober 2017, 05.November 2017, 10. und 17.Dezember 2017

S 16/291/17 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2017

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass eines regionalen Ereignisses dürfen die Verkaufsstellen des A10 Center Wildau am 29.Oktober 2017 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein.

I 16/292/17 Vorstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Ausschreibungen Kitaverpflegung und Schulessen

Die Informationsvorlage „Vorstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Ausschreibungen Kitaverpflegung und Schulessen“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.
Mit dieser Informationsvorlage wurden den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung die Leistungsbeschreibungen und die Zuschlagskriterien und Wichtung für die noch in diesem Jahr durchzuführenden EU-Vergaben für die Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau im Rahmen eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages und die
Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau im Rahmen eines Liefervertrages zur Kenntnis gegeben.

I 16/305/17 Machbarkeitsstudie Mehrzwecksporthalle

Die Informationsvorlage I 16/305/17 Standortanalyse/Machbarkeitsstudie Sportmehrzweckhalle Wildau dient zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung für den geplanten Neubau einer Sporthalle in der Stadt Wildau. Die Informationsvorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

S 16/306/17 Einsetzung eines temporären Ausschusses zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichs-maßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme Wiesen

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Gem. § 43 I BbgKVerf. bildet die Stadtverordnetenversammlung zur Kontrolle der Verwaltung einen Ausschuss für die Untersuchung des Vorgangs „Dahme Wiesen Wildau“.
  2. Der Ausschuss trägt den Titel „Ausschuss zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichs-maßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme Wiesen“.
  3. Der Ausschuss soll der Stadtverordnetenversammlung in jeder Sitzung einen Zwischenbericht geben.

S 16/307/17 Beschlussantrag zur Abstimmung im MAWV

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die SVV Wildau unterstützt die Anträge der Stadt Mittenwalde (B 10/2017) zur unverzüglichen Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.11.2015 – 1BvR 2961/14 und 1BvR 3051/14 und beauftragt den Vertreter der Stadt Wildau Herrn Rienitz in der Verbands-Versammlung des MAWV bei der Beschlussvorlage zur Drucksache B 01/01/17 mit „NEIN“ abzustimmen.

S 16/308/17 Offizielle Teilnahme der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Wildau am gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Ab dem kommenden Sitzungsturnus nehmen die Fraktionen der SVV Wildau am bereits durch die o.g. Kommunen gegründeten Regionalausschuss teil.
  2. Die Fraktionen der Wildauer SVV benennen gemäß den vorgesehen Regularien des Regionalausschusses je 1 Vertreter aus ihren Reihen.
  3. Der Bürgermeister wird gebeten seine Amtskollegen in Eichwalde, Zeuthen und Eichwalde über den Beschluss umgehend in Kenntnis zu setzen, damit eine zügige Mitarbeit der Stadt Wildau im Regionalausschuss gewährleistet wird.

Anlagen

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 08.08.17

S 17/309/17 Sanierung der Radwegbrücke über die Dahme als Hybrid- Konstruktion (Holz-Stahl)

Die Stadtverordnetenversammlung hat der Sanierung der Radwegbrücke über die Dahme als Hybrid-Konstruktion (Holz-Stahl) und dem weiteren Vorgehen zugestimmt.
Im Ergebnis des Vergleichs der möglichen Varianten vereint die Hybridlösung  Holz/Stahl die Vorzüge einer langen Nutzungsdauer bei im Vergleich günstigen Kosten und einer kurzen Bauzeit. Es besteht bei dieser Variante die Aussicht, die Lücke im Radwegenetz schnellstmöglich zu schließen und damit die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt kurzfristig zu verbessern.
Die erforderlichen Beschlüsse der Städte Königs Wusterhausen und Wildau erfolgen jeweils in ihren Gremien – Hauptausschuss (HA) bzw. Stadtverordnetenversammlung (SVV) – auf der Basis von im Vorfeld durch die Fachämter beider Stadtverwaltungen ausgearbeiteter und abgestimmter Vorlagen. Die Beschlüsse sind die Grundlage für das weitere Vorgehen.

S 17/311/17 Vergabe der Bauleistungen zum Einbau eines Aufzugs im Rahmen des Bauvorhabens Dachgeschossausbau der Ludwig Witthöft Oberschule Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, der Vergabe der Bauleistungen zum Einbau eines Aufzugs im Rahmen des Bauvorhabens Dachgeschossausbau der Ludwig Witthöft Oberschule Wildau in Höhe von € 65.426,20 an die Fa. OTIS GmbH & Co. OHG durch den Bürgermeister zuzustimmen.

S 17/312/17 Erneute Entscheidung zum Beschluss S 16/306/17 Einsetzung eines temporären Ausschusses zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichsmaßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme Wiesen

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Gem. § 43 I BbgKVerf. bildet die Stadtverordnetenversammlung zur Kontrolle der Verwaltung einen Ausschuss für die Untersuchung des Vorgangs „Dahme Wiesen Wildau“.
2. Der Ausschuss trägt den Titel „Ausschusses zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichs-maßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme Wiesen“.
3. Der Ausschuss soll der Stadtverordnetenversammlung in jeder Sitzung einen Zwischenbericht geben.

Anlagen

HAUPTAUSSCHUSS 26.09.2017

H 18/315/17 Ausbau des Westkorso: Vergabe der Planungsleistungen Lph 5-7

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Planungsleistungen Lph 5-7 zum grundhaften Ausbau des Westkorsos in Höhe von € 37.076,64  an das Ing.-Büro BEV aus Königs Wusterhausen durch den Bürgermeister zuzustimmen.

H 18/324/17 Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung 2017 bis 2019

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung 2017 bis 2019 in der Stadt Wildau mit einem Auftragswert von insgesamt  € 139.965,09 an folgende Firmen durch den Bürgermeister zuzustimmen:

  • Los 1 – Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen – Auftragswert: € 50.228,33
  • Los 4 – Ampelübergänge, Verkehrsmittelinseln, Bushaltestellen und Treppenanlagen – Auftragswert: € 15.109,12

an die Firma FAM Hausmeister Dienste GmbH, Falkensee,

  • Los 2 – befestigte Straßen sowie auf befestigten Straßenabschnitten, deren Fahrbahn durch Borde begrenzt sind – Anliegerstraßen – Auftragswert: € 51.344,11
  • Los 3 – Plätze und Parkplätze – Auftragswert: € 23.283,53

an die Firma RUWE GmbH, Berlin.

H 18/325/17 Vergabe der Bauleistungen im Rahmen des Bauvorhabens Dachgeschossausbau der Ludwig-Witthöft-Oberschule Wildau – Gewerk Trockenbau

Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Bauleistungen im Rahmen des Bauvorhabens Dachgeschossausbau der Ludwig Witthöft Oberschule Wildau für das Gewerk Trockenbau in Höhe von € 145.436,60 an die Fa. TIN Trockenbau- und Innenausbau Neuseddin GmbH aus 14554 Seddiner See zuzustimmen.

Anlagen

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 10.10.2017

S 18/313/17 Bauprogramm zum Ausbau L 401, 0.BA – Nebenanlagen

Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorliegende Planung mit Stand vom Juli 2017 als Bauprogramm für den grundhaften Ausbau der Nebenanlagen der L 401 im 0. BA (Bauabschnitt entlang der Richard-Sorge-Straße bis ca. Autobahnbrücke) beschlossen.

S 18/314/17 Bauprogramm zum Ausbau des Westkorso

Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorliegende Planung mit Stand vom August 2017 als Bauprogramm für den grundhaften Ausbau des Westkorsos beschlossen.

S 18/318/17 Grundstück an der Birkenallee hinter dem Studentenwohnheim

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Flurstücke 346 und 463 der Flur 2 der Gemarkung Wildau, gelegen an der Birkenallee hinter dem Studentenwohnheim, durch die Stadt Wildau oder die WiWO erworben und als Standort für sozialen Wohnungsbau festgelegt wird.

I 18/319/17 Machbarkeitsstudie Mehrzwecksporthalle

Die Informationsvorlage I 18/319/17 Standortanalyse/Machbarkeitsstudie Sportmehrzweckhalle Wildau dient zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung für den geplanten Neubau einer Sporthalle in der Stadt Wildau. Die Informationsvorlage wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.

I 18/320/17 Antrag zur Aufnahme für den zentralen Bereich des “oberen Wildau“ (rund um den Standort Wildau-Center) in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung Aktive Stadtzentren II (ASZ-II)

Die Stadtverordneten wurden zum eingereichten Antrag der Stadt Wildau beim brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur Aufnahme für den zentralen Bereich des “oberen Wildau“, der rund um den Standort des Wildau-Centers gelegen ist, in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung Aktive Stadtzentren II (ASZ II) informiert.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.

S 18/321/17 Beitritt der Stadt Wildau als ordentliches Mitglied zum “Touristischen Netzwerk Industriekultur in Brandenburg“

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Stadt Wildau dem “Touristischen Netzwerk Industriekultur in Brandenburg“ als ordentliches Mitglied beitreten und die Verwaltung die dazu notwendigen Schritte einleiten soll.

S 18/326/17 Benennung der Vertreter als Gast im gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Vertretung der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Wildau als Gast im gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf durch:

  • SPD-Fraktion:   Frau Ziervogel,
  • Fraktion DIE LINKE.:  Frau Rudolph und
  • CDU/FDP-Fraktion:  Herr Springer

erfolgen soll.

Anlagen

Hauptausschuss 28.11.2017

H 19/334/17 Vergabe des Auftrages für die Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass der Vergabe des Auftrages für die Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule zu einem Angebotspreis i.H.v. 3,40 €/Portion und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau i.H.v. 3,45 €/Portion im Rahmen eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages an die WSG mbH, Lessingstraße 24, 15745 Wildau durch den Bürgermeister zugestimmt wird.
Mit den Zuschüssen der Stadt pro Portion beträgt der Anteil der Eltern:

  • Für eine Mittagsportion in der Grundschule: 3,08 €.
  • Für eine Mittagsportion in der Oberschule: 3,12 €.

H 19/335/17 Vergabe des Auftrages für die Lieferung der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau

Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass der Vergabe des Auftrages für die
Lieferung der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau zum
Angebotspreis pro Portion i.H.v.

  • Frühstück:    0,70 €/ Portion
  • Zwischenmahlzeit:  0,40 €/ Portion
  • Vesper:   0,70 €/ Portion
  • Abendessen:   0,60 €/ Portion
  • Mittagessen:   2,78 €/ Portion

im Rahmen eines Liefervertrages an die WSG mbH, Lessingstraße 24, 15745 Wildau durch den Bürgermeister zugestimmt wird.

Anlagen

Stadtverordnetenversammlung 12.12.2017

S 19/344/17 Wahl der Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat als Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Wildau Herrn Schuboth gewählt.

S 19/345/17 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Der Einspruch gegen die Wahl ist unbegründet und unzulässig und wird zurückgewiesen.
  2. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in der Stadt Wildau ist gültig.

S 19/339/17 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsplan

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2018 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2018 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 30 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.

S 19/330/17 Verkauf des kommunalen Grundstücks Eichenring 26

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Das kommunale Grundstück Eichenring 26 wird an den Meistbietenden verkauft.
  2. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 181.000 € wird zugestimmt.

S 19/327/17 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf der Grundlage der Gebührenkalkulation  2017/2018  die 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“ beschlossen. Die neue Niederschlagswassergebühr gilt ab dem Abrechnungszeitraum 2018.

S 19/336/17 Öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 12 Absatz 1 KitaG Bbg zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat den öffentlich-rechtlichen Vertrag  gemäß § 12 Absatz 1 KitaG Bbg zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und der Stadt Wildau beschlossen.

S 19/337/17 2. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 2. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau beschlossen.

S 19/342/17 Veränderung der Öffnungszeit in der Zeit vom 27. – 29.12.2017 in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zeit vom 27. – 29.12.2017 bleiben die Kindertagesstätten „Am Markt“ und „Zwergenland“ geschlossen.
Während dieser Zeit ist die Kindertagesstätte „Wirbelwind“ von 06.00 Uhr – 19.30 Uhr geöffnet und übernimmt auch die notwendige Betreuung der angemeldeten Kinder aus den Kindertagesstätten „Am Markt“ und „Zwergenland“.
Die Einrichtung wird täglich nach Abholung des letzten Kindes geschlossen.

S 19/341/17 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2018

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2018 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein:
04. März 2018,  30. September 2018,  04. November 2018, 02. und 16. Dezember 2018.

S 19/343/17 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2018

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass eines regionalen Ereignisses dürfen die Verkaufsstellen des A10 Center Wildau am 28.Oktober 2018 in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein.

S 19/329/17 Bauprogramm

S 19/329/17 Bauprogramm zur erstmaligen Herstellung der Schertlingstraße und der Röntgenstraße (zwischen Kreisverkehr Dorfaue und Schillerallee) sowie zum Ausbau der nördlichen Nebenanlagen der Bergstraße zwischen Schertlingstraße und Grabowskistraße

Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorliegende Planung mit Stand vom Oktober 2017 als Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Schertlingstraße und der Röntgenstraße (zwischen Kreisverkehr Dorfaue und Schillerallee) sowie zum Ausbau der nördlichen Nebenanlagen der Bergstraße zwischen Schertlingstraße und Grabowskistraße beschlossen.

S 19/332/17 11. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ (ZFZ – Zentrum für Zukunftstechnologien)/Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Die zum Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände “ in der Fassung vom 10. März 2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlagen 1 und 1a werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
  2. Der Bebauungsplan zur 11. Änderung des Bebauungsplans „Schwermaschinenbau-Gelände“ i. d. Fassung vom 18. Oktober 2017 bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 2) sowie der Begründung (siehe Anlage 3) wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 11. Änderung des Bebauungsplans „ Schwermaschinenbau-Gelände “ ortsüblich bekannt zu machen.

S 19/333/17 Aufhebung Aufstellungsbeschluss Nr. S 05/105/15 vom 28.04.2015 zum Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Käthe-Kollwitz-Straße Südseite “

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. 1. Für das Plangebiet, das die Flurstücke 437 bis 443 der Flur 11 beinhaltet und wie folgt umgrenzt wird:
    – im Norden durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Käthe-Kollwitz-Straße 3-7
    – im Osten durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Jahnstraße 33, 35 und 37
    – im Süden durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Röntgenstraße 1, 3, 5, 7, 9  und 11 und weiter die Flächen des Otto-Franke-Stadions
    – im Westen durch die mehrgeschossige Wohnbebauung an der Fichtestraße 84, 86 und 88
    wird der durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2015 gefasste Aufstellungs-beschluss Nr. S 05/105/15 aufgehoben (Plangebiet siehe Anlage 1).
  2. Der Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. S 05/105/15 zum Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier Käthe-Kollwitz-Straße Südseite “  ist ortsüblich bekannt zu machen.

S 19/340/17 Bebauungsplan „Freiheitstraße/Fliederweg“ Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Freiheitstraße/Fliederweg“ wird in der Fassung vom 17.10.2017 gebilligt. Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 1).
  2. Das Planverfahren wird im regulären Verfahren durchgeführt, das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) oder das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB kommen nicht zur Anwendung, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  3. Die Vorentwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 am Verfahren zu beteiligen.

S 19/328/17 Planungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA zwischen der Stadt Wildau und dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Vereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, abzuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die o.g. Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu unterzeichnen.

S 19/331/17 2. Neufassung der Zuständigkeitsordnung über die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau

Die Stadtverordnetenversammlung hat die 2. Neufassung der Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau beschlossen.
In der Sitzung am 20.06.2017 wurde die Bildung eines Ausschusses mit dem Titel „Ausschuss zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichsmaßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme-Wiesen“ beschlossen (S 16/306/17). Dieser Ausschuss wird jetzt in § 8 der Zuständigkeitsordnung aufgeführt.
Am 04.07.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung die Teilnahme der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Wildau mit je einem Vertreter am gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf beschlossen (S 16/308/17). Diese Teilnahmemöglichkeit als Gast ist nun in § 9 der Zuständigkeitsordnung geregelt.

S 19/338/17 Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Hannelore Rapp wird auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Wildau, mit Ablauf des 31. Dezember 2017, abberufen.

S 19/347/17 Besetzung des temporären Ausschusses zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichsmaßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme-Wiesen

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Besetzung im temporären Ausschuss zur Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichsmaßnahmen und zukünftiger Entwicklungsmaßnahmen in den Dahme-Wiesen wie folgt beschlossen:
    SPD-Fraktion:             Frau Klank-Neuendorf, Herr Rehfeldt
    Fraktion DIE LINKE.: Frau Rudolph, Herr Wilde
    CDU/FDP-Fraktion:   Herr Scheiner, Herr Steckling
  2. Den Vorsitz hat die CDU/FDP-Fraktion mit Herrn Scheiner.
  3. Als sachkundige Einwohner werden berufen:
    SPD-Fraktion:             n.n.
    Fraktion DIE LINKE.: Herr Griehl
    CDU/FDP-Fraktion:   Herr Altenburg

S 19/348/17 Übertragung der Betriebsführung für die beiden Regenwasserpumpwerke ab dem 01.01.2018 von der Fa. Mayer an den MAWV

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Übertragung der Betriebsführung für die beiden Regenwasserpumpwerke ab dem 01.01.2018 von der Fa. Mayer an den MAWV beschlossen und beauftragt den Bürgermeister, die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem MAWV zu unterzeichnen.

Anlagen