2020
Hautausschuss 15.12.2020
Am 15.12.2020 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
H 12/236/20
Vergabe der Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertagesstätte am Hasenwäldchen
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur vollständigen schlüsselfertigen Errichtung einer Kindertagesstätte (Gebäude) für die Stadt Wildau in Höhe von Euro 5.414.500 an Bieter 1 durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 16.12.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 08.12.2020
Am 08.12.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung (Fortsetzungssitzung vom 01.12.2020) folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 11/230/20
Änderungssatzung Straßenreinigungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) beschlossen.
S 11/233/20
Genehmigung der Eilentscheidung zur Aufhebung der Sonntagsöffnungen am 29.11.2020 und 13.12.2020
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Aufhebung des Beschlusses S 02/54/19 der Stadtverordnetenversammlung Wildau vom 01.10.2019 zur ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020 wird genehmigt.
S 11/235/20
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Wildau während der Geltungsdauer der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse können Sitzungen für die Geltungsdauer der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung (BbgKomNotV) als Präsenzsitzungen oder Videositzung durchgeführt werden. Im Falle von Präsenzsitzungen nach § 5 BbgKomNotV soll der Vorsitzende in Ausnahmefällen zulassen, dass einzelne Sitzungsteilnehmer auf begründeten Antrag hin per Video an der Sitzung teilnehmen (§ 5 Abs. 2 BbgKomNotV).
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 09.12.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 01.12.2020
Am 01.12.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 11/202/20
Moratorium für die Schaffung von neuem Baurecht, in dessen Folge weiterer Zuzug entsteht
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Schaffung neuen Baurechts in Wildau, in dessen Folge weiterer Zuzug entsteht, wird bis zur umfassenden Auswertung der Studie zur weiteren Entwicklung – Untersuchung und Bewertung der Stadtentwicklung und notwendigen Infrastruktur – und einer sich daraus ergebenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ausgesetzt.
S 11/201/20
Niveaufreie Querung am Westkorso (Tunnelbauwerk)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Eine niveaufreie Querung (Tunnel/Brücke) der Bahntrasse am Standort BÜ-Westkorso wird ausgeschlossen.
S 11/203/20
Prüfauftrag Bahn-Radweg Zeuthen – Wildau – Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Machbarkeit eines Radweges westlich entlang der Bahntrasse mit den Bauabschnitten Gemarkungsgrenze Zeuthen – Bahnübergang Westkorso – Bahnübergang Freiheitstraße – S-Bahnhof Wildau – Gemarkungsgrenze Königs Wusterhausen zu prüfen. Dabei sind unter anderem Flächenverfügbarkeiten, Herstellungskosten, mögliche Fördermittelprogramme und die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen zu prüfen.
Ein erster Zwischenbericht ist bis Ende des ersten Quartals 2021 durch die Verwaltung zu erbringen.
S 11/204/20
Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung des MAWV zum Antrag der Gemeinde Zeuthen auf vollständige Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Vertreter der Stadt Wildau in der Verbandsversammlung des MAWV wird gemäß § 97 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) angewiesen, gegen den Antrag der Gemeinde Zeuthen auf vollständige Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge zu stimmen.
S 11/205/20
Niederschlagung offener Gewerbesteuerforderungen und Nebenforderungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Niederschlagung in Höhe von 28.970,11 Euro beschlossen.
S 11/206/20
Niederschlagung Gewerbesteuer
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Niederschlagung in Höhe von 51.720,80 Euro beschlossen.
S 11/207/20
Stundung offener Gewerbesteuerforderungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Stundung in Höhe von 24.024,69 Euro beschlossen.
S 11/208/20
Änderung Bebauungsplan „A10 – Center“ – Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf über die Änderung des Bebauungsplans „A10 – Center“ in der Fassung vom 21. Februar 2020 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft.
Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
S 11/209/20
Städtebaulicher Vertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „A10-Center“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Inhalt des Städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Fassung zu.
Der Vertrag ist Bestandteil der Beschlussvorlage und ist als Anlage beigefügt.
Die Bürgermeisterin und der Allgemeine Stellvertreter der Bürgermeisterin werden beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag abzuschließen und von einem Notar notariell beurkunden zu lassen.
S 11/210/20
Änderung Bebauungsplan „A10 – Center“ – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Änderung des Bebauungsplans „A10–Center“ i. d. Fassung vom 07. Oktober 2020, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrages und aus dem Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich (Anlage 1) wird gem. §10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans „A10-Center“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 11/211/20
Änderung des Bauprogrammes zum Ausbau des Westkorsos
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die vorliegende Genehmigungsplanung (Variante 1 mit Radweg) mit Stand vom 28.09.2020 als geändertes Bauprogramm für den grundhaften Ausbau des Westkorsos.
S 11/212/20
3. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die 3. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben zur Niederschlagswasserentsorgung in der Stadt Wildau (Niederschlagswasserabgabensatzung)“ gemäß Anlage 1.
S 11/214/20
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Wildau und dem Landkreis Dahme-Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung hat den öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 13 Abs. 1 KitaG zwischen der Stadt Wildau und dem Landkreis Dahme-Spreewald beschlossen.
S 11/215/20
6. Änderung der Hauptsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die beiliegende 6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wildau beschlossen.
S 11/216/20
Schließtage in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau zwischen den Weihnachten und Silvester 2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass zum Jahreswechsel 2021 alle drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau am 24.12.2021 und vom Montag, dem 27.12. – Freitag, dem 31.12.2021 geschlossen bleiben.
S 11/217/20
Festlegung des Termins für den Umwelttag der Stadt Wildau im Jahr 2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass der Umwelttag als zweitägige Umweltaktion in der Stadt Wildau am 24.09. und 25.09.2021 durchgeführt wird.
S 11/218/20
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitszentrum Wildau GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Gesellschaftsvertreter beauftragt wird, den Gesellschaftsvertrag der Gesundheitszentrum Wildau GmbH in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014 zu ändern.
Die Änderungen beziehen sich auf die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung, die Berufung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern und inwiefern der Gesellschafter Verluste der Gesellschaft zu übernehmen hat.
S 11/219/20
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Bürgermeisterin bzw. der Gesellschaftsvertreter beauftragt wird, den Gesellschaftsvertrag der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014 zu ändern.
Die Änderungen beziehen sich auf die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung, die Berufung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern und inwiefern der Gesellschafter Verluste der Gesellschaft zu übernehmen hat.
S 11/220/20
Abberufung eines Mitgliedes aus dem gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, Herrn Frank Nerlich aus dem gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH Wildau abzuberufen.
S 11/231/20
Neuberufung in den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrums Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, Frau Christina Engel in den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrums Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs GmbH zu berufen.
S 11/221/20
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass einer Hochzeitsmesse dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau am Sonntag, den 07. März 2021 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein.
S 11/223/20
Entwicklung eines Konzeptes zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Kinder und Jugendliche wollen ihre Umgebung und Lebensrealität mitgestalten und bei gesellschaftlichen und politischen Prozessen mitentscheiden. Gelegenheiten dafür zu schaffen, bringt Chancen für alle Beteiligten – Kinder und Jugendliche lernen demokratische Abläufe und Verhaltensweisen kennen und erwerben soziale Kompetenzen. Politisch verantwortliche Erwachsene erfahren mehr über die Bedürfnisse und Interessen der jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger und können ihre Entscheidungen besser danach ausrichten. Dabei haben Kinder und Jugendliche nicht nur Interesse daran, das Hier und Jetzt wirksam zu beeinflussen und bei den Weichenstellungen für ihre Zukunft gefragt zu werden, sondern auch das Recht dazu.
Die Regelung aus § 18a BbgKVerf beinhaltet die Rechtspflicht der Gemeinde zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Dabei hat die Gemeinde bei der Ausgestaltung der Beteiligungs- und Mitwirkungsstrukturen einen entsprechenden Gestaltungsspielraum. Der Landesgesetzgeber orientiert sich grundsätzlich an den Kinderrechten aus der Kinderrechtskonvention und sieht die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Mitwirkungsrechte bei der Gemeinde bzw. der Stadt.
Bislang ist im §3 Abs. 3 (Stand 13.08.2019) der Hauptsatzung geregelt: „Die Stadtverordnetenversammlung beteiligt und unterrichtet die Einwohner in wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Zu diesen Zwecken werden Einwohnerfragestunden, Einwohnerversammlungen und Einwohnerbefragungen durchgeführt. Darüber hinaus kann (…) ein Kinder- und Jugendbeirat zur Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen der Stadt Wildau benannt werden.“ Die Einwohnerbeteiligungssatzung (Stand 2008) beschreibt den Kinder- und Jugendbeirat in §1 Abs. 1 Satz 2 und §8.
Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates regelt die Bestimmungen des §18a BbgKVerf nicht hinreichend deshalb soll ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Wildau entwickelt werden.
1. Zur Entwicklung dieses Jugendbeteiligungskonzeptes möchte die Stadt Wildau das Beratungsprogramm des Landes Brandenburg nutzen und stellt einen entsprechenden Antrag über das Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald; sie wird außerdem fachlich durch das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung begleitet.
2. Weiterhin wird zur (fachlichen) Begleitung des Entwicklungsprozesses des Jugendbeteiligungskonzeptes eine Steuerungsgruppe „Kommunale Jugendbeteiligung“, bestehend aus Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, Vertreter*innen der einzelnen Fachbereiche der Verwaltung, sowie Vertreter*innen der Jugendarbeit, gebildet.
3. Im Rahmen dieser Beratungen wird ein praktikables und auf die Notwendigkeiten einer wirksamen kommunalen Jugendbeteiligung abgestimmtes Vorgehen erarbeitet, um ein dynamisches Jugendbeteiligungskonzept für die Stadt Wildau zu entwickeln.
4. Dieses dynamische Jugendbeteiligungskonzept ist stetig (mindestens einmal in der Legislaturperiode) zu überprüfen, weiterzuentwickeln und anzupassen, um den Veränderungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu folgen.
Ziel muss es sein, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Stadt immer mit zu bedenken, sobald ihre Lebensbereiche betroffen sind. Daraus folgt, dass Kinder- und Jugendbeteiligung eine Querschnittsaufgabe in der Gemeinde sein muss und weit mehr beinhaltet als beispielsweise im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII § 8, Abs. 1) bereits umfassend geleistet wird.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (Jugendbeteiligungskonzept) kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung müssen zunächst folgende inhaltliche Fragestellungen beantwortet werden:
1. Was sind die Interessen von Kindern- und Jugendlichen berührende Gemeindeangelegenheiten?
2. Was sind Formen der eigenständigen Mitwirkung? (Formen/Methoden)
3. Wie können Kinder und Jugendliche angemessen beteiligt werden?
4. Wie soll die Beteiligung dokumentiert werden?
5. Welche Partner*innen stehen bei der Umsetzung zur Verfügung?
Bei der Beantwortung dieser inhaltlichen Fragestellungen und der Erarbeitung des Konzeptes verlangt der Landesgesetzgeber bereits die Beteiligung und Einbindung von Kindern und Jugendlichen.
Neben den inhaltlich-methodischen Fragestellungen müssen das Verfahren und die Abläufe mit und in der Verwaltung/SVV geklärt werden:
1. Jugendbeteiligung als Teil der (laufenden) Verwaltung (Verfahren und Zuständigkeiten)
2. Jugendbeteiligung als Teil der Beschlusswege der SVV (Verfahren und Mitwirkungsrechte)
3. Sensibilisierung der Mitarbeitenden in Richtung Chancen und Möglichkeiten von Jugendbeteiligung und die damit verbundenen Prozesse (Akzeptanzschaffung)
4. Kommunikation und Information (Zuständigkeiten, Inhalte, „Übersetzung“ kommunaler Vorhaben in jugendgerechte Sprache, Wege – Medien)
5. Dokumentation der kommunalen Jugendbeteiligungs-Prozesse
6. Vernetzung der Akteure der Kinder- und Jugendbeteiligung (Kita, Schule, Vereine, Jugendarbeit)
Zeitplan für die Entwicklung des Jugendbeteiligungskonzeptes:
bis Ende 2021 – Partizipative Erarbeitung und Erstellung des dynamischen Jugendbeteiligungskonzeptes
Anfang 2022 – Entscheidung über das dynamische Jugendbeteiligungskonzeptes in den politischen Gremien der Gemeinde
Mögliche Folgen:
– Änderung der Hauptsatzung und der Einwohnerbeteiligungssatzung
– Bereitstellung (finanzieller) Ressourcen
Finanzielle Auswirkungen: Keine bis max. 5000€, falls das Beratungsbudget überschritten wird.
S 11/226/20
Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Sebastian Schulz wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner aus
dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft abberufen.
S 11/229/20
Grundschulcampus Wildau – Bestätigung der Vorplanung als Grundkonzeption für die Grundschulerweiterung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Vorplanung mit Stand 09.11.2020 als Grundkonzeption für die Grundschulerweiterung beschlossen.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.12.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
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Hauptausschuss 01.12.2020
Am 17.11.2020 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
H 11/222/20
Vergabe der Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Neubepflanzung des südlichen Teils des Hasenwäldchens nach der Sanierung
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Leistungen für die Landschaftsbauarbeiten im Rahmen der Neubepflanzung des südlichen Teils des Hasenwäldchens nach Abschluss der Sanierung in Höhe von 170.259,94 € (netto zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer) an die Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Am Studio 20 D in 12489 Berlin durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
H 11/224/20
Vergabe der Lieferung einen Teleskopradladers mit Arbeitsplattform
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
der Vergabe des Auftrages zur Lieferung einen Teleskopradladers mit Arbeitsplattform für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 83.990,20 € an das Unternehmen HKL Baumaschinen GmbH in Rüdersdorf durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
H 11/225/20
Vergabe der Lieferung eines Dreiseitenkippers (7,5 t) mit Ladekran
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines Dreiseitenkippers (7,5 t) mit Ladekran für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 88.276,00 € an das Unternehmen IVECO Nord-Ost-Nutzfahrzeuge durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
H 11/228/20
Vergabe der Lieferung eines Rettungsbootes RTB 2 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung für die Freiwillige Feuerwehr Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrages zur Beschaffung eines Rettungsbootes RTB 2 für die Freiwillige Feuerwehr Wildau in Höhe von 46.379,58 € an das Unternehmen Nordland Hansa GmbH, durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.12.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Am 01.12.2020 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
H 11/232/20
Vergabe der Lieferung mobiler Endgeräte für Grund- und Oberschule der Stadt Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Lieferung von mobilen Endgeräten für die Grund- und Oberschule der Stadt Wildau an folgende Firmen durch die Bürgermeisterin zuzustimmen:
Los 1 Tablets für die Oberschule
an die Firma Albacon Systemhaus GmbH, Bad Doberan
Los 2 Laptops für die Grundschule
an die Firma Intec Computersysteme GmbH, Berlin.“
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.12.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 29.09.2020
Am 29.09.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
I 09/161/20
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2018 auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 3 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 1.506,22 EUR bis 8.983,45 EUR (Gesamt: 13.754,97 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,06 %.
S 09/162/20
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 59.098,66 EUR und den überplanmäßigen Ausgaben (ÜPL) in Höhe von 117.068,58 EUR (Gesamt: 176.167,24 EUR) zugestimmt. Alle zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von sonstigen Rückstellungen und Aufwendungen für die Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte im Haushaltsjahr 2018 notwendig.
S 09/163/20
Jahresabschluss 2018 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2018 weist zum 31.12.2018 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.473.652,12 EUR aus. Die Finanzrechnung 2018 weist zum 31.12.2018 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.166.811,81 EUR aus.
S 09/164/20
Entlastung des Bürgermeisters, Dr. Uwe Malich, für das Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 09/163/20 vorgelegt und beschlossen.
S 09/166/20
Zustimmung zur Preisanpassung im Rahmen des Liefervertrages zur Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der folgenden Preisanpassung für die Kitaverpflegung im Rahmen des Liefervertrages zur Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau vom 01.01.2021 – 28.02.2022 zustimmt:
Frühstück: von 0,70 €/Portion um 0,07 €/Portion auf 0,77 €/Portion
Zwischenmahlzeit: von 0,40 €/Portion um 0,04 €/Portion auf 0,44 €/Portion
Mittagessen inkl. Dessert: von 2,78 €/Portion um 0,28 €/Portion auf 3,06 €/Portion
Vesper: von 0,70 €/Portion um 0,07 €/Portion auf 0,77 €/Portion
Abendbrot: von 0,60 €/Portion um 0,06 €/Portion auf 0,66 €/Portion
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag mit der WSG abzuschließen.
S 09/167/20
Zustimmung zur Preisanpassung im Rahmen des Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass sie der folgenden Preisanpassung für die Lieferung und Ausgabe im Rahmen des Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Lieferung und Ausgabe einer warmen Mittagsmahlzeit in der Grundschule und der Ludwig Witthöft Oberschule der Stadt Wildau vom 01.01.2021 – 28.02.2022 zustimmt:
Grundschule: von 3,40 €/Portion um 0,34 €/Portion auf 3,74 €/Portion
Ludwig Witthöft Oberschule: von 3,45 €/Portion um 0,35 €/Portion auf 3,80 €/Portion
und das der Zuschuss der Stadt für die Monate Januar und Februar 2021 für die Versorgung mit Mittagessen wie folgt erhöht wird:
Grundschule: von 0,32 €/Portion um 0,34 €/Portion auf 0,66 €/Portion
Oberschule: von 0,33 €/Portion um 0,35 €/Portion auf 0,68 €/Portion
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den entsprechenden Änderungsvertrag mit der WSG abzuschließen.
S 09/168/20
Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung –Straßenreinigungssatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigung
-Straßenreinigungssatzung-.
S 09/169/20
Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigungsgebühren zur Straßenreinigungssatzung – Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wildau über die Straßenreinigungs-gebühren zur Straßenreinigungssatzung – Straßenreinigungsgebührensatzung. Die als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst wird zur Kenntnis genommen.
S 09/171/20
Städtebaulicher Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrag für das
Gebiet der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des Städtebaulichen Vertrages (Teil A), Erschließungs- und Grundstücksübertragungsvertrages (Teile B und C) gem. der Anlage 1 mit der Pöttinger Wildau GmbH & Co.Dev. 1 KG als „Vorhabenträger“ zur Umsetzung der sich aus der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ ergebenen Erschließungsmaßnahmen zu.
Hierzu gehören auch:
die Umsetzung der Maßnahmen nach Naturschutz- und Waldrecht,
die Verpflichtung, sich an den Kosten für die Schaffung oder Erweiterung sozialer Infrastruktur zu beteiligen und
die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen .
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, auf der Grundlage des § 11 BauGB den vorliegenden Städtebaulichen Vertrag, Erschließungs- und Grundstücksüber-tragungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen und notariell beurkunden zu lassen.
S 09/172/20
B-Plan Wohnpark Röthegrund I – 5. Änderung – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ in der Fassung vom 11. Dezember 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen (siehe Anlage 1) sowie der Begründung mit den Anhängen A – F (siehe Anlage 2), wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 09/173/20
Satzung über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau –
Stellplatzsatzung – 2. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 2. Änderung der Satzung über die notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung – wird in der Fassung vom 05.08.2020 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzsatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 09/174/20
Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau –
Stellplatzablösesatzung – 1. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 1. Änderung der Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung – wird in der Fassung vom 05.08.2020 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzablösesatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 09/175/20
Sofortprogramm zur Radverkehrsförderung in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Radverkehr in der Stadt Wildau soll systematisch und nachhaltig gefördert werden, mit dem Ziel, die Nutzung des Fahrrads im Alltags- und Freizeitverkehr zu erhöhen und die Sicherheit der Radfahrenden zu steigern. In einem ersten Schritt werden folgende Sofortmaßnahmen beschlossen.
1. Bei allen Straßenbaumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Sanierungen) sind von der Stadtverwaltung grundsätzlich immer gesonderte und für die jeweilige Situation angemessene Radverkehrsanlagen (Radschutzstreifen, Radfahrsteifen, Radwege, Fahrradschnellwege, Fahrradstraßen, Fahrradzonen) nach aktuell geltenden technischen Regelwerken (hier insbesondere unter Berücksichtigung der ERA -Empfehlungen für Radverkehrsanalgen- der FGSV) einzuplanen. Zweirichtungsradwege und gemeinsame Geh- und Radwege sind innerörtlich im Neubau grundsätzlich nicht mehr oder nur in gut begründeten Einzelfällen zu planen.
2. Die Fachausschüsse für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau und Planung und für Umwelt und kommunale Ordnung sind regelmäßig über geplante Straßen- und Wegebaumaßnahmen und die dabei vorgesehenen Radwegeführungen zu informieren und zu beteiligen.
3. Die Einwerbung von Bundes- und Landesfördermitteln für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ist bei allen (Straßen-)Baumaßnahmen durch die Stadtverwaltung zu prüfen.
4. Die Stadt Wildau nimmt erstmalig im Jahr 2021 an der Aktion „Stadtradeln“ des Klimabündnis‘ (https://www.stadtradeln.de/darum-geht-es) teil. Eine Teilnahme in den Folgejahren wird gesondert beschlossen.
5. Die Stadtverwaltung gründet eine AG Radverkehr, die mindestens vierteljährlich tagt. Neben Verwaltungsmitarbeitern sollen darin VertreterInnen von Fraktionen, Verbänden, der Einwohnerschaft, wichtigen Stakeholdern (Wohnungswirtschaft, Technische Hochschule, Schulen, Kitas, Gewerbeverein u.a.) sowie nach Möglichkeit der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises vertreten sein. Ziel ist der fachliche, operative Austausch zu konkreten Radverkehrsplanungen sowie die Konzeption von Maßnahmen und Kampagnen zur Radverkehrsförderung und Steigerung der Radverkehrssicherheit.
6. Bis Ende des Jahres 2021 ist ein Radverkehrskonzept durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Dieses beinhaltet mindestens
a. die Erfassung des Ist-Zustandes (Quantität, Qualität, Gefahrenstellen) des Radwegenetzes, der wesentlichen öffentlichen Radabstellanlagen sowie der Fahrradwegweisung,
b. die Festlegung von Fahrradhaupt- und Nebenrouten mit Berücksichtigung von Schulwegen und überörtlichen Verbindungen,
c. Qualitätskriterien für den Bau und die Sanierung von Radwegen sowie für Radabstellanlagen,
d. einen Bau- und Sanierungsfahrplan (mit Kostenschätzungen und Priorisierungen) für die Fahrradinfrastruktur (Radwege, Abstellanlagen, Fahrradwegweisung für den Alltagsverkehr) für die Zeit bis zum Jahr 2030.
e. Maßnahmenvorschläge für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes ist die Einwerbung von Fördermitteln durch die Stadtverwaltung zu prüfen. Eine Abstimmung bzw. enge Kooperation mit der „Stiftungsprofessur Radverkehr“ der Technischen Hochschule Wildau ist anzustreben.
S 09/176/20
Grundsatzbeschluss Betreibung Otto-Franke-Stadion sowie Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die SG Phönix Wildau 95 e.V. das Otto-Franke-Stadion (einschließlich des Kunstrasenplatzes und des Trainingsplatzes neben dem Wildorado) im Auftrag der Stadt Wildau bewirtschaftet. Der Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten wird um 25.000 € auf 75.000 € jährlich erhöht. Im Weiteren ist die Verwaltung beauftragt worden, für den nächsten Sitzungszyklus einen überarbeiteten Pachtvertrag zur Beschlussfassung vorlegen.
S 09/178/20
Neubesetzung in den Ausschüssen
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Neubesetzung in den Ausschüssen beschlossen:
Ausschuss für Bau und Planung
Für Frau Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Knut Eckert von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Bildung und Soziales
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Ziervogel von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Knut Eckert von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Regionalausschuss Wildau
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion), als Vertretung für Herrn Dr. Manfred Sternagel, wird mit sofortiger Wirkung Frau Susanne Ziervogel von der SPD-Fraktion benannt.
S 09/181/20
Projektvertrag zum Bau der Kita am Hasenwäldchen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Bürgermeisterin beauftragt, den vorgelegten Projektvertrag mit der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) abzuschließen.
S 09/190/20
Reduzierung der Pachtzahlung für das Haushaltsjahr 2020 – Objekt „Wildorado“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Reduzierung/ den Nachlass der Pacht für die Wildauer Sportbetriebsgesellschaft mbH für die kommunale Liegenschaft „Wildorado“ für die Monate März bis Dezember 2020 in Höhe von maximal 300.000 € beschlossen.
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HAUPTAUSSCHUSS 15.09.2020
Am 15.09.2020 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
H 09/177/20
Vergabe Winterdienst/Straßenreinigung 2020 bis 2021 in der Stadt Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung von November 2020 bis November 2021 in der Stadt Wildau an folgende Firmen durch die Bürgermeisterin zuzustimmen:
Los 1 Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen
an die Firma Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH Co. KG, Berlin;
Los 2 befestigte Straßen sowie auf befestigten Straßenabschnitten, deren Fahrbahnen durch Borde begrenzt sind – Anliegerstraßen und
Los 3 Plätze und Parkplätze und
Los 4 Ampelübergänge, Verkehrsmittelinseln, Bushaltestellen und Treppenanlagen
an die Firma RUWE GmbH, Berlin.
H 09/179/20
Auftrag von Tiefbauleistungen Gehwegreparaturen 2. BA Waldsiedlung
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe von Tiefbauleistungen für die Gehwegreparaturen im zweiten Bauabschnitt in der Waldsiedlung durch die Bürgermeisterin wie folgt zuzustimmen:
für Los 1 (Reparatur Gehwege Birkenallee) an die Firma B & K Verkehrs- und Wirtschaftswegebau GmbH aus Bersteland über einen Auftragswert von € 224.961,17 und
für Los 2 (Ausbau – Instandsetzung – hier: der Stichwege) – an die Firma Tief- und Straßenbau Leyer GmbH, Schönwalder Str.5, 15910 Krausnick – Groß Wasserburg, OT Krausnick über einen Auftragswert von € 109.190,89 €.
Stadtverordnetenversammlung 16.06.2020
Am 16.06.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 08/150/20
Beschluss zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Dem in der Anlage beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg“ (KAG DF) wird zugestimmt. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung und die Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wildau dürfen nicht beeinträchtigt werden.
S 08/143/20
Berufung eines weiteren Mitgliedes in den Seniorenbeirat
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Thomas Beitke aus Wildau wird als weiteres Mitglied in den Seniorenbeirat der Stadt Wildau für die Wahlperiode 2019 – 2024 berufen.
S 08/144/20
Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Heike Buschkowiak-Basse wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung abberufen.
S 08/145/20
Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Agnes Weidler wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften abberufen.
S 08/146/20
Abberufung eines sachkundigen Einwohners aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Lutz Rehfeldt wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft abberufen.
S 08/147/20
Aufhebung Beschluss S 22/393/18 „Verhandlungen und Abschluss von Pachtverträgen mit WCW“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Beschluss S 22/393/18 wird aufgehoben.
S 08/148/20
Wahl des Vertreters der Stadt Wildau in der Mitgliederversammlung und im Vorstand des Tourismusverbandes Dahme-Seenland e.V.
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadt Wildau wird in der Mitgliederversammlung und im Vorstand des Tourismusverbandes Dahme-Seenland e.V. durch Frau Katja Lützelberger vertreten.
I 08/149/20
Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2020
Der Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2020 wurde durch die Stadtverordneten zu Kenntnis genommen.
S 08/160/20
Feststellung der Sitzverteilung des Hauptausschusses nach Fraktionswechsel
Die Stadtverordnetenversammlung hat festgestellt:
Die Sitzverteilung des Hauptausschusses ist wie folgt:
SPD-Fraktion 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE. 1Sitz
CDU/FDP-Fraktion 2 Sitze
Fraktion BfW/Grüne: 1 Sitz
Die mit dem Beschluss S01/04/19 festgestellte Sitzverteilung wird aufgehoben.
S 08/151/20
Neubesetzung in den Ausschüssen
Die Stadtverordnetenversammlung hat folgende Neubesetzung in den Ausschüssen beschlossen:
Hauptausschuss
Für Herrn Kevin Weidler wird mit sofortiger Wirkung Herr Felix Schäfer von der Fraktion CDU/FDP benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Für Herrn Oliver Wolfgang Reif-Dietzel wird mit sofortiger Wirkung Herr Frank Vulpius von der Fraktion BfW/Grüne benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Für Herrn Thomas Wilde wird mit sofortiger Wirkung Frau Jutta Krebs von der Fraktion DIE LiNKE. benannt.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Für Frau Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Thomas Wilde von der SPD-Fraktion benannt. Herr Wilde übernimmt den Vorsitz des Ausschusses. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Für Herrn Thomas Wilde wird mit sofortiger Wirkung Frau Katrin Rudolph von der Fraktion DIE LiNKE. benannt.
Für Herrn Kevin Weidler wird mit sofortiger Wirkung Herr Frank Nerlich von der Fraktion BfW/Grüne benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Ausschuss für Bau und Planung
Für Frau Hannelore Klank-Neuendorf (SPD-Fraktion) wird mit sofortiger Wirkung Herr Thomas Wilde von der SPD-Fraktion benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
Für Herrn Thomas Wilde wird mit sofortiger Wirkung Herr Heinz Hillebrand von der Fraktion DIE LiNKE. benannt. Herr Hillebrand übernimmt den Vorsitz des Ausschusses.
Für Herrn Kevin Weidler wird mit sofortiger Wirkung Herr Denis Kroeger von der Fraktion BfW/Grüne benannt. Die Vertretung erfolgt durch jedes andere Mitglied dieser Fraktion.
S 08/154/20
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Andreas Wünsch wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft berufen.
S 08/155/20
Beitritt der Stadt Wildau zum Zweckverband „Digitale Kommune Brandenburg“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen:
1) Die Stadt Wildau tritt dem Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.
2) Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 GKGBbg). Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 GKGBbg).
S 08/158/20
Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Ausschuss für Bau und Planung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Steffen Suchant wird mit sofortiger Wirkung als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bau und Planung berufen.
S 08/159/20
Nichterhebung von Gebühren für die Notbetreuung im Hort
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zu erhebenden Hortgebühren für die Notbetreuung vom 02.06.2020 bis 24.06. 2020 in der Zeit von täglich 08:00 – 11:40 Uhr werden den Eltern / den Sorgeberechtigten nicht in Rechnung gestellt.
S 08/156/20
Widerruf der Baumfällungen entlang der Freiheitsstraße (Kitaneubau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1) Die Verwaltung wird gebeten die im Zuge der Bebauung „Kita Hasenwäldchen“ gewährte Fällgenehmigung vom 10.02.2020 bezüglich der unter Punkt 2) genannten Bäume zu widerrufen. Gegebenenfalls ist dies mit der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH als einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Der genehmigte Bescheid muss nach §49 VwVfG (Widerruf eines rechtmäßigen begünstigten Verwaltungsaktes) umgehend zurückgenommen werden.
2) Im weiteren Verlauf wird die Stadt beauftragt, die einzelnen Bäume (131, 141, 151, 161, 171, 181, 189, 199, 207, 217, 227, 235, 239, 281, 291, 295) der Baumreihe am Neubau „Kita Hasenwäldchen“ Flur 3 Flurstück 958 in der Freiheitsstraße / Planstraße, 15745 Wildau festzusetzen und gemäß der Baumschutzsatzung zu schützen. Falls dazu eine Änderung des Bebauungsplans „Kita Hasenwäldchen“ notwendig ist, soll diese Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 25 BauGB (textlich und im B-Plan) erfolgen.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 17.06.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
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Stadtverordnetenversammlung 14.05.2020
Am 14.05.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 07/141/20
Fortführung der Baumaßnahme Kita am Hasenwäldchen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Baumaßnahme der „Kita Am Hasenwäldchen“ wird durch die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Wildau.
Nichtöffentlicher Teil:
S 07/142/20
Abberufung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates der WiWO
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, ein Aufsichtsratsmitglied der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH abzuberufen.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 15.05.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 07.04.2020
Am 07.04.20 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 05/137/20
Hilfsfonds für Wildauer Kleinstunternehmer mit max. zwei Beschäftigte
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Stadt stellt ein Hilfsfonds für in Not geratene Wildauer Kleinstunternehmen und Soloselbstständige zur Verfügung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unbürokratische Vergaberegelung zu erarbeiten.
S 05/138/20
Kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah durchzuführen:
Die Stadt Wildau liefert mit Beendigung der Osterferien, ab Montag, dem 20 April 2020, kostenloses Mittagessen an Kinder aus bedürftigen Familien. Dies gilt für alle Kinder, die auch schon bisher Leistungen nach Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die Stadtverwaltung soll hierzu einen Caterer beauftragen und des Weiteren, aufgrund der derzeit gültigen Eindämmungsverordnung, einen Lieferdienst einrichten. Dieser Service richtet sich an die Kinder, die vorher schon eine kostenlose oder kostenreduzierte Mahlzeit in der/dem Grundschule/Hort oder in der Kita bekommen haben.
Die Lieferungen sollen so lange laufen, wie die starken Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus gelten. Bedürftige Familien können sich über das Rathaus Wildau anmelden.
S 05/134/20
Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2020 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2020 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 600 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.
S 05/117/20
Änderung des Bebauungsplans „A10 – Center“
Abwägungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss des Entwurfs
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans „A10-Center“ i. d. F. vom 12. August 2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
2. Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „A10-Center“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrages und aus dem Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich (siehe Anlage 3), wird in der Fassung vom 21. Februar 2020 gebilligt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Anlagen 1 (Auswertung), 2 (Gutachterliche Stellungnahme Stadt + Handel vom 20.02.2020 und 3 (Bebauungsplan-Änderung-Entwurf) sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Die zu Anlage 3 gehörenden Gutachten a) Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Wildau unter der besonderen Berücksichtigung der Entwicklung des Einkaufszentrums A10-Center, BBE Handelsberatung GmbH, Hamburg, 2015 und b) Verträglichkeitsanalyse für die Flexibilisierung der Sortimentsanteile Bekleidung sowie Schuhe / Lederwaren des A10-Centers in Wildau, Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB, Dortmund, 2019 sind unverändert und werden nicht erneut vorgelegt.
S 05/122/20
Planungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA zwischen der Stadt Wildau und dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg; Bauüberwachung und Bauoberleitung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die anliegende Planungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, abzuschließen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die o.g. Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu unterzeichnen.
S 05/125/20
Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ – Aufhebung Satzungsbeschluss vom 25.02.2020 – S 04/100/20
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Satzungsbeschluss vom 25.02.2020 – S 04/100/20 zum Bebauungsplan für das
Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ wird aufgehoben.
S 05/126/20
Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ – Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ i. d. Fassung vom 02. März 2020, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 05/133/20
Verkauf des kommunalen Grundstückes Pirschgang 30 (Flur 3 Flurstück 139)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Das kommunale Grundstück Pirschgang 30 wird an den Meistbietenden verkauft.
2. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 260.000,00 € wird zugestimmt.
S 05/135/20
Übertragung von Zuständigkeiten des Hauptausschusses auf die Bürgermeisterin
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Hauptausschuss überträgt seine Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen über 25.000,00 € an die Bürgermeisterin. Dieser Beschluss gilt vorerst bis zum 30.06.2020.
S 05/139/20
Übertragung von Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Vorbehaltlich des Beschlusses eines entsprechenden Gesetzes (Arbeitstitel: Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz) durch das Land Brandenburg überträgt die Stadtverordnetenversammlung ihre Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss der Stadt Wildau bis zum 30.06.2020.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
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Hauptausschuss 31.03.2020
Am 31.03.20 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
H 05/131/20 Vergabe Konferenzanlage Plenarsaal
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung einer Konferenzanlage für den Plenarsaal in Höhe von 33.761,64 € an das Unternehmen Technikfritzen Wittke & Blei GBR durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 25.02.2020
Am 25.02.2020 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 04/97/20
Weiterführung diverser Grünpflegearbeiten – Überplanmäßige Ausgabe (ÜPL)
Einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 25.000,00 € zur Weiterführung von Grünflächenarbeiten wurde zugestimmt.
S 04/98/20
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der Stadt Wildau zur Übertragung von Aufgaben der Sanierung, der Instandsetzung / Instandhaltung und der Unterhaltung der Geh- und Radwegbrücke in Niederlehme
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, den Entwurf für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Königs Wusterhausen und der Stadt Wildau mit Stand vom 19.12.2019 zur Übertragung von Aufgaben der Sanierung, der Instandsetzung / Instandhaltung und der Unterhaltung der Geh- und Radwegbrücke in Niederlehme.
S 04/99/20
Bebauungsplan “Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ in der Fassung vom 12. August 2019 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.
S 04/100/20
Bebauungsplan “Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ i. d. Fassung vom 18. Dezember 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie der Begründung (Anlage 1) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für das Gebiet „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ ortsüblich bekannt zu machen.
S 04/101/20
Zustimmung zur Aufnahme der Stadt Golßen in den Onleihe-Verbund des Landkreises Dahme-Spreewald
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufnahme der Stadt Golßen in den Onleihe-Verbund des Landkreises Dahme-Spreewald zu.
S 04/102/20
Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die als Anlage beigefügte Aufwandsentschädigungssatzung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wildau beschlossen. Die Aufwandsentschädigung ist spätestens in fünf Jahren zu überprüfen.
S 04/103/20
Satzung über die Aushändigung von Begrüßungsmappen für Neugeborene in der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Satzung über die Aushändigung von Begrüßungsmappen für Neugeborene in der Stadt Wildau beschlossen.
S 04/106/20
Initiierung eines Familienbeirats der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Initiierung eines Familienbeirats beschlossen. Hierfür sollen die Hauptsatzung der Stadt Wildau und die Einwohnerbeteiligungssatzung entsprechend wie folgt geändert werden:
1. In der Hauptsatzung wird §3 Absatz 3 um einen neuen Punkt c) ergänzt, der da lautet: „ein Familienbeirat zur Wahrnehmung der Interessen von Familien der Stadt Wildau benannt werden.“ Die aktuellen Punkte c) und d) werden zu den Punkten d) und e).
2. In die Einwohnerbeteiligungssatzung wird ein neuer §9 Familienbeirat eingeführt. Dieser lautet wie folgt:
(1) In der Stadt Wildau wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Unterstützung von familienfachlichen Themen ein Familienbeirat eingerichtet. Er besteht grundsätzlich aus 9 Bürgern der Stadt Wildau, die die kommunalspezifischen Interessen im Rahmen von Absatz 1 Satz 1 aktiv vertreten. Die Mitglieder werden von der Stadtverordnetenverssammlung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften im Land Brandenburg durch Abstimmung benannt. Der Beirat wählt aus seiner Mitte zwei Sprecher. Beide Sprecher, gemeinsam oder einzeln, vertreten den Beirat gegenüber den Organen der Stadt. Der Beirat führt die Bezeichnung „Familienbeirat der Stadt Wildau“.
(2) Der Familienbeirat wird ehrenamtlich tätig. Er nimmt die Interessen der in der Gemeinde lebenden Familien wahr. Der Beirat arbeitet selbständig und teilt sich seine Aufgabengebiete selber zu.
(3) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die in Absatz 2 genannten Bürger der Stadt Wildau haben, gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme kann in schriftlicher Form oder in der jeweiligen Sitzung zu den betreffenden Tagesordnungspunkten in mündlicher Form durch die Sprecher des Beirates erfolgen. Zur Wahrnehmung von Rechtsangelegenheiten im Einzelfall ist der Familienbeirat nicht befugt.
(4) Der Familienbeirat erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht. Dieser ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Der Familienbeirat berichtet mindestens einmal jährlich über seine Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung. Der Familienbeirat wird von der Stadt Wildau in seiner Arbeit unterstützt. Die bei der Arbeit entstehenden Sachkosten werden von der Stadt Wildau bis zu einem Betrag in Höhe von 300,00 Euro jährlich übernommen. Die Abrechnung erfolgt über die Allgemeine Verwaltung. Darüber hinaus können, sofern
die Mittel bereitstehen, weitere Kosten erstattet werden. Die laufenden notwendigen Geschäfte des Familienbeirats werden über die g geführt.
(5) Für Verfahren in den Beiräten gelten die Vorschriften über das Verfahren in den Ausschüssen entsprechend (§§ 42 und 44 der BbgKVerf vom 18.12.2007).
(6) Der Familienbeirat unterliegt der Amtsverschwiegenheit lt. § 21 der BbgKVerf vom 18.12.07.
Die aktuellen §9 ff der Einwohnerbeteiligungssatzung werden zu den §10 ff.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechende Änderung der Hauptsatzung und der Einwohnerbeteiligungssatzung vorzubereiten.
S 04/107/20
Benennung eines Baumschutzbeauftragten
Herr Henning Widelak wird zum Baumschutzbeauftragten ernannt.
S 04/109/20
Namensgebung für eine neue Straße im B-Plangebiet „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ in Wildau
Die neue Straße im B-Plangebiet „Röntgenstraße / Schertlingstraße“ wird „Dietrich-Bonhoeffer-Straße“ benannt.
S 04/110/20
Einberufung einer Einwohnerversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, sich auf den §3 Absatz 3 der Einwohnerbeteiligungsatzung der Stadt Wildau in der aktuell gültigen Fassung vom 21.10.2008 beziehend:
1. Die Bürgermeisterin wird entsprechend §3 (4) Einwohnerbeteiligungssatzung beauftragt, schnellstmöglich eine Einwohnerversammlung durchzuführen, auf der die Einwohner*innen Wildaus detailliert zu den Bebauungsplänen am Dahme-Nordufer informiert werden.
2. Diese Informationen sollen möglichst durch den Investor, die Bauwert AG direkt erfolgen, weshalb dieser zur Versammlung einzuladen ist.
3. Die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung werden entspr. §3 (7) Einwohnerbeteiligungssatzung auf der der Versammlung folgenden ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt, weshalb
4. das B-Plan-Verfahren bis zur Auswertung der Ergebnisse der Einwohnerversammlung ausgesetzt wird.
S 04/112/20
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken der Gesellschaft bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Der Gesellschafter übernimmt keine Verluste.
Darüber hinaus werden Hinweise der Kommunalaufsicht eingearbeitet.
S 04/113/20
Nichtverkauf des Grundstücks Friedrich-Engels-Str. 56, 57
Das Grundstück wird nicht an den österreichischen Investor verkauft.
S 04/115/20
Wertgutachten des Areals „Dahme Nordufer“
Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrswertgutachten über das Areal Dahme-Nordufer in Auftrag zu geben, um den tatsächlichen Zeitwert zu ermitteln.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 26.02.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
- S 04-97-20.pdf
- S 04-98-20.pdf
- S 04-99-20.pdf
- S 04-100-20.pdf
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Stadtverordnetenversammlung 19.02.2020
Am 19.02.20 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 03A/136/20
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass sich die Stadtverwaltung sowie die WiWo und ihre Rechtsvertreter zeitnah zusammensetzen und den Bauherren für die Baumaßnahmen „Kita Hasenwäldchen“ festlegen. Die Prämisse für die Erteilung der Bauherreneigenschaft soll bei der WiWo liegen. In diesem einen Fall soll der Bauherr wie ein öffentlicher Auftragsgeber agieren.
An den Verhandlungen nimmt je 1Vertreter der Fraktionen der SVV teil. Es wird vereinbart, dass über Teilergebnisse nicht vorab in der Öffentlichkeit berichtet wird. Auf der SVV am 25.02.2020 soll ein Zwischenbericht erteilt werden und eventuell auf einer Sonder-SVV ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden. Dabei soll der beabsichtigte Bauherr die genaue Durchführung des Bauvorhabens darlegen.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Hauptausschuss 11.02.2020
Am 11.02.2020 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:
H 04/114/20
Vergabe “Lieferung, Installation und Einführung eines Rats- und Bürgerinformationssystems für die Stadt Wildau ab dem Geschäftsjahr 2020“
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Software Rats- und Bürgerinformationssystem an die Firma LCS Computer Service GmbH, 04936 Schlieben, in Höhe von 29.113,73 € durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 26.02.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 10.12.2019
Am 10.12.19 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
I 03/77/19
Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017
Die Informationsvorlage „Übersicht über die vom Kämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetensammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2017 auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 10 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 18,36 EUR bis 18.501,00 EUR (Gesamt: 74.505,58 EUR.) Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,4 %.
S 03/78/19
Über- und außerplanmäßige zahlungsneutrale Aufwendungen im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat der außerplanmäßigen Ausgabe (APL) in Höhe von 83.145,16 EUR und der überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von 45.474,75 EUR (Gesamt: 128.619,91 EUR) zugestimmt. Beide zahlungsneutralen Aufwendungen waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch die Pauschalwertberichtigung von Forderungen und die Nichtinanspruchnahme von Rückstellungen für die Prüfung von Jahresabschlüssen im Haushaltsjahr 2017 notwendig.
S 03/79/19
Jahresabschluss 2017 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 229.177,55 EUR aus. Die Finanzrechnung 2017 weist zum 31.12.2017 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 4.101.285,76 EUR aus.
S 03/80/19
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wildau, Dr. Uwe Malich, entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 03/79/19 vorgelegt und beschlossen.
I 03/89/19
Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019
Der Bericht über die Prüfung der Stadtkasse 2019 wurde durch die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen.
S 03/81/19
Verkauf des kommunalen Grundstücks Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das kommunale Grundstück Schubertstraße 9 (Flur 10, Flurstück 58) wird an den Meistbietenden verkauft. Der Erteilung einer Belastungsvollmacht in Höhe von maximal 237.732,00 € wird zugestimmt.
S 03/82/19
5. Änderung B-Plan Röthegrund I – Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-03-02 „Wohnpark Röthegrund I“ i.d.F. vom 01. Februar 2018 mit Schreiben vom 05. Februar 2018 beteiligten Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf in der Fassung vom 18. Oktober 2018 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die in der am 30. September 2019 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachten Anregungen, Einwendungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Ergebnisse der Auswertung der vg. Beteiligungsverfahren gemäß Anlagen 1a und 1b werden gebilligt.
S 03/91/19
Inanspruchnahme der BMU-Kommunalrichtlinie zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, Einstellung eines Klimaschutzmanagers (m/w/d) und zur Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die Stadt Wildau bekennt sich zu Ihrer Verantwortung im kommunalen Klimaschutz und nutzt die sich bietenden Chancen zur Haushaltskonsolidierung, Stadtentwicklung und lokalen Wertschöpfungssteigerung durch eine proaktive Bearbeitung dieser freiwilligen Aufgabe. In einem ersten Schritt soll bis Ende 2021 ein integriertes Klimaschutzkonzept durch eine/n Klimaschutzmanager/in sowie externen Sachverstand erstellt werden. Im Konzept werden Status quo und Potenziale ermittelt, Ziele definiert und Maßnahmen zur Umsetzung erarbeitet. Das Konzept wird unter enger Beteiligung aller relevanten Akteure und der Öffentlichkeit konzipiert und umfasst alle klimaschutzrelevanten Handlungsfelder einschließlich der Klimaanpassung.
2. Parallel dazu führt die Stadtverwaltung bis zum Jahr 2023 ein kommunales Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 dauerhaft ein, um die Energieverbräuche der kommunalen Liegenschaften und Infrastruktur systematisch zu überwachen und zu vermindern.
3. Um den Mitteleinsatz zur Umsetzung der vorgenannten Ziele zu reduzieren, wird die Bürgermeisterin beauftragt, Fördermittel aus der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ des Bundesumweltministeriums zu beantragen für:
• ein Erstvorhaben zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch eine/n Klimaschutzmanager/in (m/w/d) sowie die Umsetzung erster Maßnahmen (Förderschwerpunkt 2.7.1)
• den Aufbau eines Energiemanagementsystems zur systematischen und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung einschließlich einer Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (Förderschwerpunkt 2.2).
4. Zum gleichen Zweck wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Klimaschutzkonzepterstellung und das Klimaschutzmanagement (Förderschwerpunkt 2.7.1 der Kommunalrichtlinie) auch als interkommunales Vorhaben mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf bzw. Königs Wusterhausen und Schönefeld gemeinsamen durchgeführt werden kann.
5. Weiterhin wird die Bürgermeisterin beauftragt zu prüfen, ob die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des Förderschwerpunktes 2.7.1 auch mit eigenem Verwaltungspersonal gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinie realisiert werden kann.
Für den Fall einer positiven Prüfung obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung, ob die Fördermaßnahme mit internem oder gefördertem Personal durchgeführt werden soll.
S 03/92/19
4. Neufassung der Zuständigkeitsordnung über die freiwilligen Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
In der Zuständigkeitsordnung für die freiwilligen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung in der Fassung vom 13.08.2019 wird eingefügt:
§ 8 Regionalausschuss
Der Regionalausschuss berät über alle Angelegenheiten, die eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau erforderlich machen. Insbesondere berät er über
1. die räumliche Entwicklungsplanung und eine evtl. Freiraumsicherung zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau
2. die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung
3. die Zusammenarbeit auf den Gebieten Schulen, Kindertagesstätten, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport, wenn ein regionaler Bezug vorliegt
4. Umwelt- /Klimaschutz und regionale Energieversorgung
5. öffentlich-rechtliche Unternehmen mit regionaler Aufgabenstellung
6. Wirtschaftsförderung und Tourismusentwicklung bei regionalem Bezug
7. Verwaltungstätigkeiten und Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Der Regionalausschuss vertritt in Abstimmung bzw. nach Beschlussfassung in den entsprechenden Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung (SVV), die Stadtverordneten auf parlamentarisch-interkommunaler Ebene im gemeinsamen Regionalausschuss mit den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf.
S 03/93/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/40/19 über die Feststellung der Sitzverteilung der ständigen
Fachausschüsse und des Beschlusses S 01A/42/19 zur Besetzung der ständigen Fachausschüsse
vom 13.08.2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Regionalausschuss hat 4 Sitze.
Er wird besetzt durch:
Name: Fraktion Vertreter
Dr. Manfred Sternagel SPD-Fraktion Susanne Ziervogel
Katrin Rudolph Fraktion DIE LINKE alle Fraktionsmitglieder
Felix Schäfer CDU/FDP-Fraktion Mark Scheiner
Frank Vulpius Fraktion BfW/Grüne alle Fraktionsmitglieder
S 03/94/19
Ergänzung des Beschlusses S 01A/41/19 vom 13.08.2019 über die Verteilung und Benennung
der Ausschussvorsitze
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Vorsitzes des Regionalausschusses hat die Fraktion DIE LINKE oder die Fraktion BfW/Grüne.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BfW/Grüne haben sich bei der Benennung des Ausschussvorsitzes geeinigt.1)
Die Fraktion DIE LINKE benennt Frau Rudolph als Ausschussvorsitzende des Regionalausschusses.
S 03/96/19
Radverkehrsförderung, hier: Planung eines Radschnellweges Berlin – BER – Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau wird beauftragt, mit dem Landkreis Dahme-Spreewald Verhandlungen über den Bau eines Radschnellweges Berlin-BER-Königs Wusterhausen zu führen. Die Trasse des Radschnellweges würde über das Wildauer Territorium führen, der Radschnellweg ist aber von überörtlicher Bedeutung und soll deswegen ganz mit Mitteln übergeordneter Gebietskörperschaften gebaut werden.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 11.12.2019
Angela Homuth
Bürgermeisterin
- I 03-77-19.pdf
- I 03-89-19.pdf
- S 03-78-19.pdf
- S 03-79-19.pdf
- S 03-80-19.pdf
- S 03-81-19.pdf
- S 03-82-19.pdf
- S 03-91-19.pdf
- S 03-92-19.pdf
- S 03-93-19.pdf
- S 03-94-19.pdf
- S 03-96-19.pdf
Hauptausschuss 26.11.19
Am 26.11.19 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:
H 03/86/19
Vergabe technische Betriebsführung der Regenentwässerungsanlagen der Stadt Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der technischen Betriebsführung in Höhe von 186.211,20€ an die Fa. Mayer Kanal- und Rohrreinigung aus Rüdersdorf durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.
H 03/87/19
Vergabe Los 301 Dachdeckerarbeiten 2. BA Dachgeschossausbau Ludwig-Witthöft-Oberschule Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe von Dachdeckerarbeiten für den 2. BA Dachgeschossausbau
Ludwig-Witthöft-Oberschule an die Firma Erhard Fricke & Sohn Dachbau GmbH aus
14959 Trebbin über einen Auftragswert von 38.855,88 € durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
H 03/90/19
Vergabe der Lieferung eines Müllsammelfahrzeuges mit Müllpressaufsatz
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung eines Müllsammelfahrzeuges mit Müllpressaufsatz für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 81.5515,00 € an das Unternehmen IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 11.12.2019
Angela Homuth
Bürgermeisterin
Stadtverordnetenversammlung 01.10.19
Am 01.10.19 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
S 01/34/19
Rats- und Bürgerinformationssystem, zukünftige Digitalisierung der Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Einführung des bereits im vergangenen Jahr beschlossenen und im Haushalt 2019 der Stadt finanziell abgesicherten Rats- und Bürgerinformationssystem ist umgehend durch die Verwaltung umzusetzen. Hierzu ist der Einsatz eines Digitalmanagers innerhalb der Verwaltung zu prüfen, um die erforderlichen Handlungsschritte zügig zu entwerfen und zu überwachen.
Besondere Aufmerksamkeit bedarf bei dieser Einführung eine Optimierung/Relaunch der städtischen Webseitenangebote nach den Richtlinien der User-Experience. Hierbei muss sichergestellt werden, dass lediglich 3 Ebenen bis zum Ziel anzusteuern sind (3 Klicks-Regel). Die Digitalangebote der Stadtverwaltung Wildau sind vorrangig auf das Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger auszurichten.
Informationen müssen gebündelt, geordnet und zugeordnet dargestellt werden. Daten und Formulare die zur Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung dienen, sind auf ihre Nutzbarkeit hinsichtlich E-Government weiterzuentwickeln. Ebenso ist die Übermittlung der Daten zu weiteren Behörden zu prüfen, so dass die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens für den Bürger auf ein Minimum beschränkt wird.
Eine fortlaufende Aktualisierung der Satzungen mit entsprechend neu gefassten Beschlüssen, ist sicherzustellen. Im Zuge der Installierung des Ratsinformationssystems wird die Verwaltung aufgefordert, die Hauptsatzung bzw. Entschädigungssatzung entsprechend der beschlossenen Veränderungen bis zum 01.Januar 2020 einzuarbeiten.
S 02/75/19
Berufung eines weiteren Mitgliedes in den Seniorenbeirat
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Herr Reiner Höhne aus Wildau wird als weiteres Mitglied in den Seniorenbeirat der Stadt Wildau für die Wahlperiode 2014 – 2019 berufen.
S 02/72/19
Anzahl der Stadtverordnetenversammlungen im Jahr
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Im Jahr finden 5 Stadtverordnetenversammlungen statt.
S 02/35/19
Anpassung Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 159/3 der Flur 9
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1.) Der im Jahr 1995 mit UR S 531/95 geschlossene Erbbaurechtsvertrag wird wie folgt geändert:
a) Laufzeit: 50 Jahre mit der einmaligen Option auf weitere 15 Jahre.
b) Der Erbbauzins beträgt 1.728 € im Jahr.
c) Der Erbbauzins soll wertgesichert sein. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex. Eine Anpassung erfolgt alle 10 Jahre.
d) Bei der Entschädigung bei Zeitablauf oder Heimfall sind gewährte Zuschüsse der Stadt für Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
2.) Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Vertragsänderung herbeizuführen und zu unterzeichnen.
S 02/36/19
Einbringung des Wasserwanderliegeplatzes in die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Eigentum an dem Flurstück 1196 der Flur 11 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 3 der Flur 12 wird auf die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (WiWO) im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage übertragen. Ebenso dazu gehört die Steganlage.
Der öffentliche Wanderweg ist dauerhaft für die Stadt zu sichern.“
S 02/60/19
Weiterführung diverser Grünpflegearbeiten –Überplanmäßige Ausgabe (ÜPL)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung (ÜPL) in Höhe von 46.728,81 € für Öffentliches Grün, Unterhaltung der Grünanlagen/ Straßenbegleitgrün im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.
S 02/61/19
Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe zur Tilgung des Kredites Südanbindung ehemaliges
SMB-Gelände
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der überplanmäßige Ausgabe (ÜPL) für Auszahlungen zur Tilgung des Kredites Südanbindung ehemaliges SMB-Gelände in Höhe von 28.369,52 € auf dem Konto 61201/ 79273010 im Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.
S 02/57/19
Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über den Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule und Errichtung einer Sporthalle“ wird in der Fassung vom 12.08.2019 gebilligt.
Die Entwurfsunterlagen bestehen aus der Planzeichnung, der Begründung mit einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie einem schalltechnischen Bericht (siehe Anlage 1).
2. Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
S 02/58/19
Änderung Bebauungsplan „A 10 Center“ – Vorentwurf – Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Vorentwurf über die Änderung des Bebauungsplans „A10 – Center“ wird in der Fassung vom 12. August 2019 gebilligt. Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus den geänderten textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich des landschaftsplanerischen Fachbeitrages und aus dem Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich.
2. Das Änderungsverfahren wird im regulären Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.
3. Die Vorentwurfsunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
S 02/59/19
1. Änderungssatzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wildau“ (Erschließungsbeitragssatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wildau (Erschließungsbeitragssatzung)“.
S 02/49/19
3. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die beiliegende 3. Änderung der Satzung über die Versorgung mit Mittagessen und sonstiger Verpflegung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wildau beschlossen.
S 02/50/19
Benennung der Trägervertreter in den Kindertagesstätten-Ausschüssen der in Trägerschaft der Stadt Wildau befindlichen Kindertagesstätten
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Als Trägervertreter in den Kindertagesstätten-Ausschüssen der in Trägerschaft der Gemeinde Wildau befindlichen Kindertagesstätten werden benannt:
Kindertagesstätten-Ausschuss Kita Am Markt:
Abteilungsleiterin Hauptverwaltung: Frau Simone Hein
Kita-Leiterin: Frau Mandy Schäfer
stellv. Kita-Leiterin: Frau Angela Schufft
Kindertagesstätten-Ausschuss Kita Zwergenland:
Abteilungsleiterin Hauptverwaltung: Frau Simone Hein
Kita-Leiterin: Frau Nicole Frisch
Mitarbeiterin Kita-Angelegenheiten: Frau Isabelle Lüth
Kindertagesstätten-Ausschuss Kita Wirbelwind:
Abteilungsleiterin Hauptverwaltung: Frau Simone Hein
Kita-Leiterin: Frau Susanna Grabiger
Mitarbeiterin Kita-Angelegenheiten: Frau Karina Poscharnig
Sofern die Leitungsfunktionen in den Kindertagesstätten bzw. Stellen in der Verwaltung im Laufe der Wahlperiode 2019-2024 neu besetzt werden, übernehmen die dann zuständigen Mitarbeiter/innen die Aufgaben in den jeweiligen Kitaausschüssen.
S 02/51/19
Schließzeiten der Kindertagesstätten der Stadt Wildau zum Jahreswechsel 2019 und 2020
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zum Jahreswechsel 2019 bleiben alle drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau vom 24.12. – 31.12.2019 geschlossen.
Zum Jahreswechsel 2020 bleiben alle drei Kindertagesstätten der Stadt Wildau am 24.12.2020 und vom 28.12. – 31.12.2020 geschlossen.
Die Einrichtungen sind ab 04.01.2021 wieder geöffnet.
I 02/53/19
Vorstellung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft
Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Überblick über die pädagogische Arbeit in den drei kommunalen Kindertagesstätten, eine Übersicht über die Platzkapazitäten, die aktuelle Versorgungssituation mit Kitaplätzen in der Stadt Wildau und die Personalsituation in den Einrichtungen gegeben.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
S 02/54/19
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass von besonderen Ereignissen dürfen Verkaufsstellen im Bereich der Stadt Wildau an folgenden Sonntagen im Jahre 2020 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein:
08. März 2020, 03. Mai 2020, 04. Oktober 2020, 29. November 2020, 13. Dezember 2020.
S 02/55/19
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wildau über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an Sonntagen im Jahre 2020
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Aus Anlass eines regionalen Ereignisses dürfen die Verkaufsstellen des A10 Center Wildau am 01.November 2020 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr geöffnet sein.
S 02/66/19
Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges mit privater Nutzung für die Bürgermeisterin der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Für die Dauer ihrer Amtszeit wird der Bürgermeisterin, Frau Angela Homuth, ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt.
2. Die Bürgermeisterin der Stadt Wildau, Frau Angela Homuth, ist berechtigt, das Dienstfahrzeug der Bürgermeisterin auch für Privatfahrten zu nutzen.
3. Die Entscheidung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1%-Pauschal-Regelung obliegt der Bürgermeisterin Frau Angela Homuth.
4. Der allgemeine Stellvertreter der Bürgermeisterin, Herr Marc Anders, wird ermächtigt und beauftragt, mit der Bürgermeisterin eine Dienstwagennutzungsvereinbarung abzuschließen.
S 02/71/19
Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Frau Kirsten Stegemann wird mit sofortiger Wirkung als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften berufen.
S 02/73/19
Überplanmäßigen Ausgabe für die Vergabe von Planungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule in Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) in Höhe von 158.000 € auf dem Konto 21102.78510000 für das Bauvorhaben Erweiterung Grundschule Wildau im Haushaltsjahr 2019 zuzustimmen.
S 02/74/19
Ernennung der Wehrführung der Feuerwehr Wildau für 6 Jahre
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Zum Stadtwehrführer der Feuerwehr Wildau wird Herr René Sperling ernannt.
Zum 1. stellvertretenden Stadtwehrführer wird Herr Ricky Päper ernannt.
Zum 2. stellvertretenden Stadtwehrführer wird Herr Frederick März ernannt.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.10.2019
Angela Homuth
Bürgermeisterin
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- S 02-66-19.pdf
- S 02-61-19.pdf
- S 02-60-19.pdf
- S 02-58-19.pdf
- S 02-35-19.pdf
- S 02-57-19.pdf
- S 02-55-19.pdf
- S 02-54-19.pdf
- S 02-51-19.pdf
- S 02-50-19.pdf
- S 02-49-19.pdf
- S 02-36-19.pdf
- S 02-75-19.pdf
- I 02-53-19.pdf
HAUPTAUSSCHUSS 17.09.19
Am 17.09.19 wurden durch den Hauptausschuss folgende Beschlüsse gefasst:
H 02/46/19
Vergabe von Planungsleistungen zur Generalentwässerungsplanung für den Gewerbepark Hoherlehme (Wasserrechtliche Erlaubnisse und Überflutungskonzept)
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Planungsleistungen zur Generalentwässerungsplanung für den Gewerbepark Hoherlehme (Wasserrechtliche Erlaubnisse und Überflutungskonzept) an die BEV Ingenieure aus Königs Wusterhausen in Höhe von 70.046,97€ durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.
H 02/63/19
Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung 11/2019 bis 11/2020
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe Winterdienst und Straßenreinigung 11/2019 bis 11/2020 in der Stadt Wildau an folgende Firmen durch die Bürgermeisterin zuzustimmen:
Los 1 Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen
an die Firma Winterdienst-Gesellschaft Süd-Ost mbH Co. KG, Berlin;
Los 2 befestigte Straßen sowie auf befestigten Straßenabschnitten, deren Fahrbahn durch Borde begrenzt sind – Anliegerstraßen
und
Los 3 Plätze und Parkplätze
und
Los 4 Ampelübergänge, Verkehrsmittelinseln, Bushaltestellen und Treppenanlagen
an die Firma FAM Hausmeister Dienste GmbH, Falkensee.
H 02/65/19
Vergabe der Lieferung eines kommunalen Geräteträgers ‘Multicar‘
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung eines kommunalen Geräteträgers ‘Multicar‘ für den Bauhof der Stadt Wildau in Höhe von 75.242,51 € an das Unternehmen Braun & Noack Kommunaltechnik GmbH durch die Bürgermeisterin zuzustimmen.
H 02/68/19
Entwicklung des Stichkanals zu einem naturnahen Gewässer – Nicht-Inanspruchnahme der Fördermittel – Verzicht auf den Rechtsweg gegen den Widerruf durch die ILB
Der Hauptausschuss hat beschlossen, in Folge der Ablehnung der BV S 25/428/19 am 26.02.2019 und dem Beschluss der BV S 26/447/19 am 30.04.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung, dem Anhörungsverfahren der ILB und ihrem Schreiben dazu vom 21.08.2019, keinen Widerspruch gegen den Widerruf der ILB einzulegen und den Fördermittelbescheid der ILB vom 08.05.2018 ohne Inanspruchnahme an die ILB zurückzureichen.
H 02/69/19
Dahmebrücke – Vergabe von Planungsleistungen
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe über die Planungsleistungen Lph 5 bis 8 für das Leistungsbild Objektplanung, Lph 5 für das Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung, die Honoraranpassung der bereits in 2017 beauftragten Leistungen sowie besondere und zusätzliche Leistungen i.H.v. insgesamt 76.786,92€ an das Ing.-Büro LAP durch die Stadt Königs Wusterhausen zuzustimmen.
H 02/70/19
Vergabe der Planungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule Wildau
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe von Generalplanerleistungen Stufe I (Leistungsphasen 2 bis 4 und optional LP 5 – 9) zur Erweiterung der Grundschule Wildau an die S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Potsdam mit einem vorläufigen Auftragswert von 1.055 TEUR brutto durch die Bürgermeisterin zuzustimmen unter der Maßgabe, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau in ihrer Sitzung am 01.10.2019 einer entsprechenden dafür erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2019 zustimmt.
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 02.10.2019
Angela Homuth
Bürgermeisterin
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 18.06.2019
S 01/01/19 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.
2. Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung ist gültig.
S 01/02/19 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor.
2. Die Wahl der Bürgermeisterin in der Stadt Wildau ist gültig.
S 01/03/19 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Hauptausschuss besteht neben dem hauptamtlichen Bürgermeister aus sechs Stadtverordneten.
S 01/04/19 Feststellung der Sitzverteilung des Hauptausschusses
Die Stadtverordnetenversammlung stellte fest:
Die Sitzverteilung des Hauptausschusses ist wie folgt:
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE: 1 Sitz, CDU/FDP-Fraktion:1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze.
S 01/05/19 Beschlussfassung über den Vorsitz des Hauptausschusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Hauptausschuss.
S 01/06/19 Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses und deren Vertreter
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Neben dem Bürgermeister als geborenem Mitglied des Hauptausschusses, der in seiner Abwesenheit durch den allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters vertreten wird, bestellt die Stadtverordnetenversammlung die nachstehend genannten Mitglieder und deren Vertreter des Hauptausschusses:
S 01/31/19 Einstellung des bisherigen temporären Ausschusses „Infrastruktur“ und des Ausschusses „Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichmaßnahmen und zukünftiger Ausgleichmaßnahmen in den Dahme Wiesen“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die bisherigen temporären Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Wildau zu den
Themenbereichen „Infrastruktur“ bzw. „Untersuchung nicht erfolgter Ausgleichmaßnahmen
und zukünftiger Ausgleichmaßnahmen in den Dahme Wiesen“ sind entsprechend der
Brandenburger Kommunalverfassung einzustellen.
Weitere eventuell notwendige Änderungen in der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung
und der Geschäftsordnung der SVV sind zu veranlassen.
S 01/33/19 Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wildau §8 Absatz 3, gemäß §43 Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKverf)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
§8 (Absatz 3) Die Stadtverordnetenversammlung Wildau bildet zur Vorbereitung ihrer
Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung folgende ständige Ausschüsse:
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften 9 Mitglieder
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft 9 Mitglieder
Ausschuss für Bau und Planung 9 Mitglieder
Ausschuss für Bildung und Soziales 9 Mitglieder
Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung 9 Mitglieder
Die Zuständigkeitsordnung der Fachausschüsse (Absatz 5) ist anzupassen.
Weitere notwendige Änderungen in der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der
Geschäftsordnung der SVV sind zu veranlassen.
S 01/07/19 Feststellung der Sitzverteilung der ständigen Fachausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung stellte nachstehende Verteilung der Sitze der ständigen Fachausschüsse fest:
1.Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Liegenschaften
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion:1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
2. Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss
SPD-Fraktion:2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion: 1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
3. Ausschuss für Bildung und Soziales
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion: 1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
4. Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Fraktion DIE LINKE.: 2 Sitze, CDU/FDP-Fraktion:1 Sitz, Fraktion BfW/Grüne: 2 Sitze
S 01/08/19 Verteilung und Benennung der Ausschussvorsitze
Die Stadtverordnetenversammlung stellte nachstehende Verteilung der Ausschussvorsitze und Vorsitze der Fachausschüsse fest:
A. Verteilung der Ausschussvorsitze
Zugriffsrecht 1: SPD
Zugriffsrecht 2: DIE LINKE (DIE LINKE“ und BfW/Grüne haben sich geeinigt.)
Zugriffsrecht 3: BfW/Grüne. (DIE LINKE“ und BfW/Grüne haben sich geeinigt.)
Zugriffsrecht 4: CDU/FDP
B. Benennung der Ausschussvorsitze
1. Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Liegenschaften- Vorsitzender: Hr. Ronny Richter (SPD)
2. Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss: Vorsitzender: Hr. Thomas Wilde (DIE LINKE)
3. Ausschuss für Bildung und Soziales – Vorsitzender: Hr. Frank Nerlich (BfW/Grüne)
4. Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung – Vorsitzende: Fr. Susanne Scheiner (CDU/FDP)
S 01/09/19 Beschluss zur Besetzung der ständigen Fachausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Besetzung der nachstehenden Fachausschüsse:
S 01/10/19 Festlegung der Anzahl der sachkundigen Einwohner / innen für die ständigen Fachausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Anzahl der zu berufenden sachkundigen Einwohner/innen für die ständigen Fachausschüsse.
1. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften 7
2. Planungs-, Wirtschafts- und Bauausschuss 7
3. Ausschuss für Bildung und Soziales 7
4. Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung 7
S 01/11/19 Berufung sachkundiger Einwohner/innen in die ständigen Fachausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Berufung von sachkundigen Einwohnern/innen in die ständigen Fachausschüsse.
S 01/22/19 Besetzung zur Teilnahme am gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Vertretung der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Wildau im gemeinsamen Regionalausschuss der Kommunen Eichwalde, Zeuthen und Schulzendorf durch:
SPD-Fraktion: wird nachgereicht
Fraktion DIE LINKE.: wird nachgereicht
BfW/Grüne-Fraktion: Herr Vulpius
CDU/FDP-Fraktion: Herr Schäfer
S 01/23/19 Abberufung und Berufung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Mitglieder des bestehenden Aufsichtsrates mit Ablauf des 30.06.2019 abzuberufen und zum 01.07.2019
-Manfred Sternagel (SPD-Fraktion)
-Susanne Ziervogel (SPD-Fraktion)
-Heinz Hillebrand (DIE LINKE.)
-Kevin Weidler (BfW/Grüne)
-Mark Scheiner (CDU/FDP)
als Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.
S 01/24/19 Abberufung und Berufung der Mitglieder für den gemeinsamen Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum Wildau GmbH und der Medizinischen Einrichtungs-GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Mitglieder des bestehenden Aufsichtsrates mit Ablauf des 30.06.2019 abzuberufen und zum 01.07.2019
-Dr. Kabiersch (SPD-Fraktion)
-Susann Schulz (SPD-Fraktion)
-Regina Bartsch (DIE LINKE.)
-Frank Nerlich (BfW/Grüne)
-Winfried Schenk (CDU/FDP)
als Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.
S 01/25/19 Abberufung und Berufung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Wildauer Sportbetriebsgesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Der Gesellschaftervertreter wird beauftragt, die Mitglieder des bestehenden Aufsichtsrates mit Ablauf des 30.06.2019 abzuberufen und zum 01.07.2019
-Ronny Richter (SPD-Fraktion)
-Manfred Stöpper (SPD-Fraktion)
-Thomas Wilde (DIE LINKE.)
-Frank Vulpius (BfW/Grüne)
-Felix Schäfer (CDU/FDP)
als Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.
S 01/26/19 Bildung eines Seniorenbeirates und Berufung der Mitglieder
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Bildung eines Seniorenbeirates für die Wahlperiode 2019-2024 und die Berufung der nachfolgenden Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder: Ingrid Mertner, Sieglinde Stellmacher, Bärbel Richter, Astrid Bernhardt, Brigitte Rink, Brigitta Hensel, Manfred Lang, Karin Schimmrigk und Norbert Schmidt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates wählen sich einen Vorstand selbst.
I 01/32/19 Standortempfehlung des Schulersatzgebäudes für das Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule und des Hortes Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Informationsvorlage zur Kenntnis genommen.
S 01/28/19 Zustandsbericht und Konzeption der Spielplätze in Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Bauverwaltung nimmt den Zustand der bestehenden Spielplätze einmal jährlich auf und berichtet der Stadtverordnetenversammlung direkt. Darüber hinaus wird das Konzept für die Erhaltung und den Neubau von Spielplätzen ebenfalls jährlich aktualisiert und der Stadtverordnetenversammlung präsentiert.
Anlagen
- I 01-32-19.pdf
- S 01-11-19.pdf
- S 01-31-19.pdf
- S 01-28-19.pdf
- S 01-26-19.pdf
- S 01-25-19.pdf
- S 01-24-19.pdf
- S 01-23-19.pdf
- S 01-22-19.pdf
- S 01-10-19.pdf
- S 01-01-19.pdf
- S 01-09-19.pdf
- S 01-08-19.pdf
- S 01-07-19.pdf
- S 01-06-19.pdf
- S 01-05-19.pdf
- S 01-04-19.pdf
- S 01-03-19.pdf
- S 01-02-19.pdf
- S 01-33-19.pdf
HAUPTAUSSCHUSS 12.02.19
H 25/436/19 Lieferung und Anmietung von Raumzellen für 50 Kitaplätze am Standort Kita Zwergenland Der Hauptausschuss hat beschlossen:
1. Der Vergabe zur Lieferung und Anmietung von Raumzellen über eine Mietdauer von 24 Monaten für 50 Kitaplätze am Standort Kita Zwergenland in Wildau an die Firma ELA Container GmbH über einen Auftragswert von brutto 233.040,- € durch den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters wird zugestimmt.
2. Der Hauptausschuss fordert den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters auf, die benötigten Mittel im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen und empfiehlt gleichzeitig der Stadtverordnetenversammlung, die kommunalrechtlichen haushälterischen Voraussetzungen abschließend durch separaten Beschluss (überplanmäßige Ausgabe) bzw. durch Beschluss der Haushaltssatzung 2019 zu gewährleisten.
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 26.02.2019
S 25/430/19 Stundung einer offenen Erschließungsbeitragsforderung für zwei Grundstücke im SMB-Wissenschafts- und Technologiepark
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Stundung in Höhe von insgesamt 135.272,08 € in 14 Raten im Zeitraum Juli 2019 bis August 2020 beschlossen.
S 25/431/19 Stundung einer offenen Erschließungsbeitragsforderung für zwei Grundstücke im SMB-Wissenschafts- und Technologiepark
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Stundung in Höhe von 63.650,59 € in 24 Raten im Zeitraum März 2019 bis Februar 2021 beschlossen.
S 25/432/19 Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt 2019 auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2019 auszuführen.
Der Haushaltsplan wurde unter Beachtung strengster Sparsamkeitsprinzipien und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten aufgestellt. Er weist im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 2.800 T€ aus. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses (Ergebnishaushalt) wird unter Verwendung der noch vorhandenen Rücklage erreicht.
S 25/433/19 Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Länder-Programm „Aktives Stadtzentrum Oberes Wildau“
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Länder-Programm „Aktives Stadtzentrum Oberes Wildau” beschlossen. Die Abgrenzung des Gebietes gem. Anlage 1 hat sich einerseits an städtebaulichen Gegebenheiten und andererseits an wichtigen sozialen Einrichtungen und Versorgungspunkten orientiert. Hinsichtlich der in der Gebietskulisse gesondert hervorgehobenen topographischen Flächen des Teltow-Plateau (Westhang), als auch der sich in diesem Gebiet befindlichen Flächennaturdenkmäler (FNP) bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihr Ziel hier zukünftig einen städtischen Grünzug („Volkspark Wildau“) mit Naherholungscharakter zu entwickeln.
S 25/434/19 Genehmigung Grundschuldbestellung für die Seniorenheim Wildau GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Grundschuldbestellung in Höhe von 1.500,000,00 € im Erbbaugrundbuch von Wildau Blatt 2219 (UR-Nr. 282/20218) zu genehmigen.
S 25/437/19 Sanierungskonzept Hasenwäldchen
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, auf der Grundlage des Ergebnisberichts der GKU GmbH zur Detailuntersuchung des südlichen Hasenwäldchens vom 25.01.2019 die vollständige Entsorgung der dort vorhandenen Altablagerungen.
Anlagen
HAUPTAUSSCHUSS 09.04.2019
H 26/453/19 Rücknahme des Beschlusses H 12/218/16 Dienstbarkeit für RL Wildauer Entwicklungsgesellschaft mbH
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Beschluss H 12/218/16 vom 02.08.2016 „Erteilung einer Dienstbarkeit für das Flurstück 507 der Flur 11 zur Ermöglichung der Zufahrt zur Tiefgarage und der Erfüllung brandschutztechnischer Erfordernisse“ wird zurückgenommen.
H 26/457/19 Beteiligung der Stadt Wildau am Offenen Ausschreibungsverfahren des Landkreises Dahme-Spreewald zur Belieferung mit Strom für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Die Stadt Wildau nimmt das Angebot des Landkreises Dahme-Spreewald verbindlich an, sich am Offenen Verfahren zur Ausschreibung der Stromlieferung für die kommunalen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 zu beteiligen. Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, dem Landkreis Dahme-Spreewald die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
H 26/458/19 Beschluss zur Umschuldung eines Kredites
Der Hauptausschuss hat die Umschuldung des bisher in Anspruch genommenen Investitionskredites der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) aus dem Jahr 2009 beschlossen. Die damalige Gemeindevertretung hat mit Beschluss G 03/52/09 zur 1. Nachtragssatzung ein Darlehen über 512.300,00 EUR bei der ILB zur Finanzierung des Eigenanteils an der Südanbindung ehemaliges SMB-Gelände gewährt. Die Zinsbindung endet am 30.04.2019. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Restkredit 284.300,00 EUR. Die Umschuldung erfolgt dann zeitnah.
H 26/459/19 Vergabe Bauleistungen –Erweiterung Grundschule und Hort Wildau Aufbau eines Schulersatzgebäudes als Übergangslösung
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe der Bauleistungen für die Arbeiten am Aufbau eines Schulersatzgebäudes als Übergangslösung für die Erweiterung der Grundschule und des Hortes in Wildau an die Fa. Landschafts- und Straßenbau Jung GmbH, Am Südbahnhof 6, 15907 Lübben in Höhe von 734.874,39 € durch den Bürgermeister wird zugestimmt.
Anlagen
HAUPTAUSSCHUSS 30.04.2019
H 26/456/19 Vergabe der Sanierungsleistungen im südlichen Hasenwäldchen
Der Hauptausschuss hat beschlossen, der Vergabe der Sanierungsleistungen im südlichen Hasenwäldchen in Höhe von 396.567,31€ an die DARE Baudienstleistungen GmbH aus Berlin durch den Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters zuzustimmen.
Anlagen
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 30.04.2019
S 26/443/19 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 136.145,00 EUR auf dem Produktkonto 57302.52110000 und eine außerplanmäßige Ausgabe (APL) in Höhe von 53.433,45 EUR auf dem Produktkonto 57302.54410800 im Haushaltsjahr 2016 beschlossen.
I 26/444/19 Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016
Die Informationsvorlage „Übersicht über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Gemäß § 70 BbgKVerf entscheidet der Kämmerer über überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen, soweit die Stadtverordnetenversammlung in der Haushaltssatzung keine anderen Regelungen trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; im Übrigen sind sie der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in der Stadt Wildau der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, war für das Haushaltsjahr 2016 auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Die Informationsvorlage enthält 5 über- und außerplanmäßige Ausgaben in der Größenordnung von 1.264,54 EUR bis 10.396,17 EUR (Gesamt: 25.402,63 EUR). Das entspricht einem Anteil am Gesamthaushalt von rund 0,1 %.
S 26/445/19 Jahresabschluss 2016 der Stadt Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Wildau für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Ergebnisrechnung 2016 weist zum 31.12.2016 einen Gesamtüberschuss in Höhe von 1.182.005,90 EUR aus. Die Finanzrechnung 2016 weist zum 31.12.2016 einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.664.702,57 EUR aus.
S 26/446/19 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dem Bürgermeister der Stadt Wildau entsprechend § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen. Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Wildau wurde mit Beschluss-Nr. S 26/445/19 vorgelegt und beschlossen.
S 26/440/19 Satzung über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung – 2. Änderung
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 2. Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Wildau über die Herstellung der notwendigen Stellplätze in der Stadt Wildau – Stellplatzsatzung – wird in der Fassung vom 14.05.2018 gebilligt.
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzsatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 26/441/19 Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung – 1. Änderung –
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Entwurf über die 1. Änderung der Satzung über die Ablöse von notwendigen Stellplätzen in der Stadt Wildau – Stellplatzablösesatzung – wird in der Fassung vom 14.05.2018 gebilligt (Anlage 1).
2. Der vorliegende Entwurf der Stellplatzablösesatzung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden lt. Hauptsatzung ortsüblich bekannt gemacht.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
S 26/442/19 Namensgebung für eine neue Straße im Gewerbepark Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen: Nach Mehrheitsentscheid der Stadtverordneten soll die Straße den Namen: „Straße am Autohandel“ erhalten.
Der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, die dafür notwendigen formalen Schritte einzuleiten.
S 26/447/19 Bestätigung des städtebaulichen Grundkonzeptes für das „Areal am Stichkanal“
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen,das jetzt vorgelegte städtebauliche Grundkonzept als Grundlage für die Weiterentwicklung der Flächen des Areals nördlich und südlich des Stichkanals zwischen der Bahnlinie und der Landesstraße L 401 und beauftragt die Verwaltung, dies in die Umsetzung zu bringen.
die Bebauung südlich und nördlich des Stichkanals, westlich der L 401, mit einem Parkhaus sowie Wohn- und Geschäftsbauten durch die Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH planen zu lassen. Hierbei ist auch die Sanierung des westlichen Teils des Stichkanals vorzubereiten.
S 26/448/19 L 401 0. BA – Kostenteilungsvereinbarung Stadt Wildau und Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS)
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die anliegende Kostenteilungsvereinbarung über den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Wildau im Zuge der L 401, 0.BA mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, abzuschließen. Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, die o.g. Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zu unterzeichnen.
S 26/449/19 Bebauungsplan „A 10 Center“ – Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Der Bebauungsplan „A10-Center“ i. d. F. vom 18. März 2008, in Kraft getreten am 27. März 2008, soll hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen in der Festsetzung der Verkaufsflächen-Obergrenzen für einzelne Sortimente – unter Beibehaltung der bestehenden Gesamtverkaufsfläche – geändert und in der Festsetzung der Zulässigkeit von Anlagen ergänzt werden um Anlagen für gesundheitliche Zwecke.
2. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans „A10-Center“ mit folgenden Flurstücken: 9/3, 9/4 (tlw.), 10/2 (tlw.), 11, 12/2, 12/7, 18, 20/1 (tlw.), 70, 85, 87, 89, 91 (tlw.) und 121 der Flur 7 der Gemarkung Wildau. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereichs ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich. Das Plangebiet hat eine Größe von 33,34 ha.
3. Das Änderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
4. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.
S 26/450/19 Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Dahmeufer – Nord“ der Stadt Wildau – Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Für das Gebiet, welches im Westen durch die Friedrich-Engels-Straße und weiter den gemischten Siedlungsbereich westlich der Friedrich-Engels-Straße, im Norden durch die Siedlungsflächen der Gemeinde Zeuthen, im Osten durch den Wasserlauf der Dahme und im Süden durch mehrgeschossigen Wohnungsbau der Schwartzkopffsiedlung südlich der Freiheitstraße und östlich der Friedrich-Engels-Straße begrenzt wird, stellt die Stadt Wildau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan auf.
Der Bebauungsplan wird unter dem Arbeitstitel „Dahmeufer – Nord“ geführt.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Gebiets, wofür der Bebauungsplan aufgestellt wird, umfasst eine Fläche von ca. 12 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Flur 3 in der Gemarkung Wildau:
Flurstücke 1094, 1095, 1096, 1097, 1098, 1099, 1121, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107, 1108, 1109, 1110, 1111, 1112, 1113, 1117, 1118, 1119, 1120, 1114, 1115, 1013, 1014, 1175, 1174, 942, 481, 492/1, 492/3, 492/4, 490, 1038, 1039, 488, 489, 1156 tlw., 477/1, 477/4, 479 tlw. (Dahme) 478, 476/2, 493/1 (Freiheitstraße), 1125 tlw. (Friedrich-Engels-Straße)
Der Geltungsbereich des Planungsgebiets ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
S 26/451/19 Bebauungsplan „Goethebahn“ – Städtebaulicher Vertrag
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den Inhalten des städtebaulichen Vertrags (Anlage 1) mit dem Erschließungsträger, Herrn Lars Scherret, mit folgendem Regelungsinhalt zu:
a) Versetzen des Absperrbügels in der Straße Goethebahn und
b) die Herstellung der Fläche für eine Wendeanlage in provisorischer Ausführung auf den privaten Grundstücksflächen des Erschließungsträgers einschließlich der Anbindung an das vorhandene öffentliche Straßennetz der Goethebahn.
Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der vg. Erschließungsmaßnahmen mit dem Erschließungsträger, Herrn Lars Scherret, abzuschließen.
S 26/452/19 Bebauungsplan „Goethebahn“ – Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans „Goethebahn“ in der Fassung vom 16. Juli 2018 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen haben die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen, geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse der Auswertung des Beteiligungsverfahrens gemäß Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
2. Der Bebauungsplan „Goethebahn“ i. d. Fassung vom 08. Februar 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen und der Begründung i.d.F. vom 08. Februar 2019 mit dem Bericht über die schalltechnische Untersuchung vom 10.06.2018 (gem. Anlage 2) wird gem. §10 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Der Allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Goethebahn“ ortsüblich bekannt zu machen.
I 26/454/19 Beweidung mit Wasserbüffeln 2019
Die Informationsvorlage „Beweidung mit Wasserbüffeln 2019“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen.
S 26/455/19 Forderungsverzicht offener Gewerbesteuerforderungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Forderungsverzicht von offenen Gewerbesteuerforderungen in Höhe von 34.806,35 Euro für das Jahr 2018 zugestimmt.
S 26/460/19 Bäume der Erinnerung – Gestaltung der Fläche vor dem Gesundheitszentrum Wildau
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen:
Die Fläche vor dem Gesundheitszentrum Wildau neu zu gestalten, durch Bäume der Erinnerung.
Anlagen
- S 26-443-19.pdf
- I 26-444-19.pdf
- S 26-445-19.pdf
- S 26-446-19.pdf
- S 26-440-19.pdf
- S 26-441-19.pdf
- S 26-442-19.pdf
- S 26-447-19.pdf
- S 26-448-19.pdf
- S 26-449-19.pdf
- S 26-450-19.pdf
- S 26-451-19.pdf
- S 26-452-19.pdf
- I 26-454-19.pdf
- S 26-455-19.pdf
- S 26-460-19.pdf
Hauptausschuss 31.03.2020
Am 31.03.20 wurde durch den Hauptausschuss folgender Beschluss gefasst:
Öffentlicher Teil:
H 05/131/20 Vergabe Konferenzanlage Plenarsaal
Der Hauptausschuss hat beschlossen:
Der Vergabe des Auftrags zur Beschaffung einer Konferenzanlage für den Plenarsaal in Höhe von 33.761,64 € an das Unternehmen Technikfritzen Wittke & Blei GBR durch die Bürgermeisterin wird zugestimmt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Wildau, den 08.04.2020
Angela Homuth
Bürgermeisterin