Die Stadtverordnetenversammlung hat fünf verschiedene Fachausschüsse.
Haushalt, Finanzen und Liegenschaften
Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Liegenschaften befasst sich grundsätzlich mit:
1. Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Bestandteilen und Anlagen sowie über das Ergebnis des Jahresabschlusses und des kommunalen Gesamtabschlusses
2. städtischer Investitionsplanung („Prioritätenliste“)
3. allen Angelegenheiten, die den Haushalt sowie das Kommunalvermögen der Stadt berühren und der Beschlussfassung des Hauptausschusses bzw.
der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wie z.B.:
a) Aufnahme und Umschuldung von Krediten
b) Gewährung von Darlehen
c) Übernahme von Bürgschaften
d) Grundstücksangelegenheiten (Kauf und Verkauf, Ausübung von Vorkaufsrechten, Abschluss von Erbbaurechtsverträgen)
e) über- und außerplanmäßige Ausgaben
f) Prioritätenliste
g) Stundungen, Erlass, Niederschlagungen von Forderungen
4. Satzungen, die die Ausgaben bzw. die Einnahmen des Haushaltsplanes tangieren
5. Vorschlags- und Kontrollrecht zur/bei der Nutzung kommunaler Liegenschaften, einschließlich der Festlegung von Prioritäten zur Werterhaltung kommunaler Liegenschaften und allgemeiner Pachtangelegenheiten
6. Zuschüssen an kommunale Gesellschaften
Bau und Planung
Der Ausschuss für Bau und Planung befasst sich grundsätzlich mit:
1 . Fachliche Beratung von Satzungsentwürfen einschließlich örtliche Bauvorschriften
(Gestaltungssatzungen)
2. Grundzüge der Satzungen für Erschließung, Straßenausbau, Wasserversorgung und Entwässerung bzw. entsprechende Entwurfs- und Ausbaubeschlüsse
3. städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Planung und Ausführung)
4. Planung, Errichtung und Ausstattung von öffentlichen Plätzen und öffentlichen Spielplätzen
5. baulicher Zustand der öffentlichen Gebäude und Straßen im Eigentum der Stadt
6. Bauhof der Stadt
7. Einvernehmen der Stadt (S 36 BauGB)
8. Stellungnahme der Stadt (bei Vorliegen von Bauanträgen von Bauwilligen, sofern diese Anträge nicht bereits von der Fachabteilung als Aufgabe der laufenden Verwaltung bearbeitet und erledigt wurden)
9. Namensgebung von Straßen, Wegen, Plätzen und kommunalen Gebäuden
Umwelt und kommunale Ordnung
Der Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung befasst sich grundsätzlich mit:
1. Naturschutz- und Landschaftspflege
2. Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanungen
3. Schutz und Sicherung der im Ort existierenden Arten (Flora und Fauna) und Biotope
4. Pflege und Erhalt der städtischen Grünanlagen, der städtischen Wald- und Erholungsflächen, sowie des Straßenbegleitgrüns (incl. Straßen- bzw. Alleebäumen)
5. Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit, der kommunalen Kriminalitätsverhütung (City-Streife) und der Ordnungs- und Sicherheitspartnerschaften im Zusammenwirken mit der Polizei
6. Ordnungsbehördliche Verordnungen/Anordnungen bezüglich Straßenverkehr, Sauberkeit, Ruhe und Veranstaltungsgeschehen
7. Angelegenheiten des Straßenreinigungsdienstes (Sommer/Winter)
8. Energiekonzepte und energiepolitische Zielsetzungen
Im Ausschuss für Umwelt und kommunale Ordnung werden folgende Themen beraten:
- Angelegenheiten des allgemeinen örtlichen Umwelt- und Naturschutzes/ Empfehlungen zur umweltgerechten Stadtgestaltung
- Angelegenheiten der Verkehrsplanung
- Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
- Friedhofsangelegenheiten
Ziel ist es, diese Themen mit ökonomischen, baulichen und auch sozialen Belangen der Stadt bestmöglich in Einklang zu bringen.
Bildung und Soziales
Der Ausschuss für Bildung und Soziales befasst sich grundsätzlich mit:
1. Angelegenheiten der Bildung, Aus- und Weiterbildung, Kooperation mit der Technischen Fachhochschule
2. Jugendarbeit, Jugendhilfe, Jugendclub und Straßensozialarbeit
3. Grundsätze der Sport und Kulturförderung (Vereine)
5. Investitionsförderung (im Bereich Bildung, Jugend, Kultur und Sport)
6. Satzungen und Ordnungen, die Kindertagesbetreuung, Jugend- und Schuleinrichtungenbetreffend (Kita-Satzung/Essen in den Einrichtungen)
7. Beschaffung von Ausstattungen der Kindertagesbetreuung, Jugendeinrichtungen,
Schulen und Sportstätten in städtischer Trägerschaft (soweit es sich um investive Maßnahmen handelt)
8. Angelegenheiten der Gleichstellung von Mann und Frau sowie der sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen
9. Angelegenheiten im Bereich der Betreuung und Unterbringung von Spätaussiedlern und Asylbewerbern
10. Obdachlosenangelegenheiten
Stadtentwicklung und Wirtschaft
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft befasst sich grundsätzlich mit.
1. Beratung zur Stadtentwicklung — als eine umfassende und auf die Zukunft ausgerichtete Betrachtung der Nutzung des gesamten Stadtgebietes — einschließlich aller Entwicklungspläne und übergeordneten Flächenplanungen, sofern nicht die Zuständigkeit des Ausschusses für Bau und Planung berührt wird
2. Themen der städtebaulichen Entwicklung (FNP/INSEK)
3. städtebauliche Verträge bezüglich Ansiedlung/Bebauung
4. Angelegenheiten der Verkehrsplanung und Lenkung soweit städtische Belange berührt sind (Verkehrsinfrastruktur/ÖPNV)
5. Beteiligung der Stadt an Regional- und Landesplanung
6. Beratung über Angelegenheiten der gesamtstädtischen Infrastruktur
7. Tourismusangelegenheiten
8. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung / Gewerbeverein
9. Angelegenheiten des kommunalen Klimaschutzes und der kommunalen Klimaanpassung
Regionalausschuss Wildau
Der Regionalausschuss berät über alle Angelegenheiten, die eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau erforderlich machen. Insbesondere berät er über
1. die räumliche Entwicklungsplanung und eine evtl. Freiraumsicherung zwischen den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau
2. die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung
3. die Zusammenarbeit auf den Gebieten Schulen, Kindertagesstätten, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport, wenn ein regionaler Bezug vorliegt
4. Umwelt- /Klimaschutz und regionale Energieversorgung
5. öffentlich-rechtliche Unternehmen mit regionaler Aufgabenstellung
6. Wirtschaftsförderung und Tourismusentwicklung bei regionalem Bezug
7. Verwaltungstätigkeiten und Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.