Der Flächennutzungsplan ist Teil der im Baugesetzbuch verankerten, der Hoheit der Kommunen zugeordneten Bauleitplanung. Damit soll die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde geordnet und gemäß der durch politische Mehrheitsfindung beschlossenen Zielstellungen gesteuert und gelenkt werden. Die wichtigsten Instrumentarien sind dabei der Flächennutzungsplan (FNP) als Planwerk der vorbereitenden Bauleitplanung und die Bebauungspläne als Werkzeug der verbindlichen Bauleitplanung, womit erst Baurecht geschaffen werden kann, wo vorher keines gegeben war.
Der Flächennutzungsplan stellt dabei übergreifend für das Gemeinde- oder Stadtgebiet die dort vorgesehenen Flächennutzungsarten dar – wie z.B. u.a. Flächen für Wohnen, gewerbliche Nutzungen, Grünflächen oder Gemeinbedarfsflächen wie z.B. für Schulen oder Kitas.
Der FNP selbst erzeugt kein Baurecht.
Mit Bescheid vom 09.06.2015 hat der Landkreises Dahme-Spreewald als die zuständige höhere Verwaltungsbehörde den von der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2014 beschlossenen Flächennutzungsplan der Stadt Wildau in der Fassung vom 22.08.2014 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt und mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 3 vom 10.07.2015 ist er wirksam geworden.